Polizeibericht
CEO-Fraud - fünfstelliger Betrag ins Ausland überwiesen

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Pressebericht des PP Unterfranken vom 13.08.2019

KARLSTEIN AM MAIN, LKR. ASCHAFFENBURG. Buchhalter einer ortsansässigen Firma haben am Montag per Email eine Zahlungsaufforderung erhalten, worin sich ein Unbekannter als Inhaber der Firma ausgab und forderte, über 30.000 Euro an eine ausländische Bankverbindung zu überwiesen. Die Überweisung wurde veranlasst, der Betrag zwischenzeitlich aber wieder durch die Bank zurückgebucht. Die Kripo ermittelt nun wegen Betrugs.

Bei der sogenannten „CEO-Fraud“-Masche geben sich die Täter - nach Sammlung von Informationen über die jeweiligen Unternehmen bzw. Organisationen- in der
Regel als Geschäftsführer (CEO) aus und veranlassen, unter Hinweis z.B. auf die Übernahme eines anderen Betriebs, einen Mitarbeiter zum Transfer eines größeren Geldbetrags ins Ausland. Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel per E-Mail, wobei die Absenderadressen verfälscht werden. Die Informationen zum Unternehmen beschaffen sich die Täter aus Wirtschaftsberichten, dem Handelsregister, der Homepage oder Werbebroschüren. In vielen Fällen wird der Email-Empfänger auch zu absoluter Verschwiegenheit aufgefordert.

Bei dem aktuellen Fall handelten die Buchhalter, die die Email mit der Zahlungsaufforderung erhalten hatten, im festen Glauben, die Anweisung stamme von ihrem Chef. Somit wurde eine Auslandsüberweisung in Höhe von rund 36.000 Euro veranlasst. Die Bank konnte den Betrag zwischenzeitlich zurückbuchen. Die Ermittlungen in diesem Zusammenhang hat die Kriminalpolizei Aschaffenburg übernommen.

Zum Schutz vor der Betrugsmasche empfiehlt die Unterfränkische Polizei:
• Achten Sie darauf, welche Informationen über ihr Unternehmen öffentlich sind
und was Sie um Zusammenhang mit ihrem Unternehmen publizieren
• Sensibilisieren Sie ihre Mitarbeiter hinsichtlich des Betrugsphänomens
• Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten - vor Veranlassung der
Zahlung - folgende Schritte durchgeführt werden:
o Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte
Schreibweise
o Verifizieren der Zahlungsaufforderung über Rückruf bzw.
schriftliche Rückfrage beim Auftraggeber
o Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung bzw. dem
Vorgesetzten
• Wenden Sie sich bei Auffälligkeiten und Fragen an Ihre örtliche
Polizeidienststelle

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