Geflügelpest
Aktueller Fall der Geflügelpest in kleinem Haltungsbetrieb in Bayern amtlich bestätigt / Biosicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten

Laut Mitteilung des Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist in Bayern ist der erste Fall der Aviären Influenza – Geflügelpest – seit diesem Frühjahr festgestellt worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat am 28.10.2022 einen einzelnen Geflügelpestausbruch in einer kleinen Hobby-Geflügelhaltung mit vier Tieren im Landkreis Miltenberg, Regierungsbezirk Unterfranken, bestätigt. Die vier Tiere sind aufgrund der Krankheit verendet. Der betroffene Betrieb wurde von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde gesperrt, und die unionsrechtlich vorgesehenen Bekämpfungsmaßnahmen wurden umgehend eingeleitet. Die entsprechenden Maßnahmen vor Ort sind in einer Allgemeinverfügung des Landratsamts geregelt.

Geflügelhalterhalter sind in Bayern zur Meldung ihres Tierbestandes sowohl beim örtlich zuständigen Veterinäramt als auch bei der Bayerischen Tierseuchenkasse verpflichtet. Individuelle Biosicherheitsmaßnahmen sind regelmäßig zu überprüfen, und auf strengste Betriebshygiene ist zu achten. Insbesondere ist der Kontakt gehaltener Vögel mit Wildvögeln mit geeigneten Maßnahmen zu verhindern. Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen zur Geflügelpest sowie aktuelle Informationen zur Geflügelpestsituation in Bayern stellt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unter folgendem Linkbereit: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/

Bayern ist auf weitere Ausbrüche der Geflügelpest gut vorbereitet. So wird in Bayern das bewährte Wildvogel-Monitoring konsequent weitergeführt, um eine Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen. Zusätzlich wurde in Bayern am LGL eine zentrale Risikobewertung zur Situation der Aviären Influenza erstellt, die fortlaufend aktualisiert wird und auf deren Grundlage regional gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Maßnahmen angeordnet werden können. Ergänzend dazu wurden bayernweit verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen bei der Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe angeordnet.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt geworden. Dennoch sollten Bürgerinnen und Bürger, die tote Vögel auffinden, diese nicht anfassen und entsprechende Funde den lokalen Behörden melden.

Das aktuelle Geflügelpest-Geschehen in Europa ist anders als in den Jahren zuvor nicht mehr an das Zugverhalten von Wildvögeln gebunden, sondern hat sich in der heimischen Vogelpopulation festgesetzt. Auch in Deutschland tritt die Geflügelpest nicht mehr nur saisonal, sondern in manchen Regionen, insbesondere im Norden Deutschlands, ganzjährig auf. Deutschlandweit sind in diesem Jahr mehr als 1000 Fälle amtlich festgestellt worden.

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