Bayerischer Landkreistag:
Bayerische Landräte fordern von Umweltminister Glauber mehr Mitspracherechte und praxisnahe Lösungen bei der Klima-, Mobilitäts- und Energiewende

Landkreistag fordert mehr Mitspracherechte und praxisnahe Lösungen
Sowohl in der Sitzung des Ausschusses für Landesentwicklung und Umwelt unter Leitung des Vorsitzenden, des Miltenberger Landrats Jens Marco Scherf, als auch im Präsidium standen die laufenden Gesetzgebungsverfahren in Bund und Land zum Klimaschutz im Mittelpunkt der Beratungen. Am Donnerstag diskutierte das Präsidium des Bayerischen Landkreistags gemeinsam mit dem zuständigen Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz, Thorsten Glauber.
Ende 2021 hatte die Bayerische Staatsregierung einen Entwurf zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes vorgelegt. „Die bayerischen Landrätinnen und Landräte wissen um ihre besondere Verantwortung als Ansprechpartner für die Menschen vor Ort“, betonte Ausschussvorsitzender Jens Marco Scherf. Bereits in der Vergangenheit hätten sie sich deswegen als Partner von Freistaat, Bund und EU bei der Umsetzung von Klima- und Energiewende verstanden und selbst durch vielfältige Maßnahmen einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Deswegen stand die Forderung nach stärkerer Beteiligung an der Umsetzung der geplanten Maßnahmen im Mittelpunkt der Gespräche.
In ihrem Wirken stoßen die Landkreise in der Praxis immer wieder an Grenzen, wird in der Pressemitteilung des Bayerischen Landkreistags betont. Diese Hemmnisse könnten im Entwurf des Bayerischen Klimaschutzgesetzes noch angegangen werden. Unter anderem deswegen haben sich die Mitglieder des Präsidiums des Bayerischen Landkreistags am 24. März mit Staatsminister Thorsten Glauber ausgetauscht. Mehr Mitspracherechte auf Bundes- und Landesebene waren dabei das Mindeste, was sie angesichts ihrer Rolle bei der Umsetzung der Klima-, Mobilitäts- und Energiewende forderten.
Viele Aspekte sind auf kommunaler Seite auf dem Prüfstand – sei es die Forderung nach einer Stimme der Landkreise im von der Staatsregierung angedachten Klimaschutz-Koordinierungsstab oder die kreiseigene Energieerzeugung. So sollen die Landkreise die Gemeinden bei Wärme- und Energienutzungsplänen und beim Ausbau der Erneuerbaren unterstützen, selbst aber können sie häufig nicht einmal die Dachflächen ihrer Bauhöfe für Photovoltaik vollständig nutzen, wenn es über den Eigenverbrauch hinausgeht. Denn sonst würden sie als „Energieerzeuger“ gegen das Kommunalrecht verstoßen.
Vizepräsident Karmasin: Praxistaugliche Regelungen und klare Zuständigkeiten
„Wir wünschen uns im Bayerischen Klimaschutzgesetz zeitgemäße und praxistaugliche Regelungen“, so der Erste Vizepräsident des Bayerischen Landkreistags, Landrat Thomas Karmasin (Fürstenfeldbruck). „Wir sind uns unserer Verantwortung zur Erreichung der Klima- und CO2-Reduktionsziele bewusst. Schon heute werden wir unabhängig von der eigentlichen gesetzlichen Zuständigkeit von den Menschen daheim für das Gelingen von Klima-, Energie- und Mobilitätswende in die Verantwortung genommen. Das überarbeitete Klimaschutzgesetz muss wenigstens für die Zusammenarbeit von Bund, Freistaat und Kommunen Klarheit bei Zuständigkeiten, Finanzen und Personal schaffen. Nicht nur die Erwartungen unserer Bevölkerung sind zu Recht immens. Auch die Staatsministerien selbst fordern von uns viel. Hier besteht eine Kluft zwischen tatsächlicher Aufgabenverantwortung und Wirklichkeit. Diese zu überwinden, sollte u.a. mit der Novellierung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes gelingen“, so der Erste Vizepräsident weiter.
Ausschussvorsitzender Scherf: Auf kommunale und regionale Verantwortung setzen
Auf große Kritik stießen auch die aktuell noch hinter verschlossener Tür diskutierten Vorschläge des Bundes zum Ausbau der Windkraft. Berlin überlegt, die zukünftige Möglichkeit kommunaler Planungen an die Erfüllung eines Zwei-Prozent-Flächenziels statt an den erforderlichen Energiebedarf zu knüpfen. Die Folge wäre, dass die Nutzung der Windenergie wieder überall privilegiert ist, ohne dass eine kommunale oder regionale Steuerung möglich ist.
Die bayerischen Landkreise fordern technologieoffene, bedarfsbezogene Ausbauziele statt Berliner Dirigismus. „Die diskutierten Vorschläge des Bundes für ein ‚Windenergie-an-Land-Gesetz‘ bedeuten nicht weniger als einen Frontalangriff auf die kommunale Planungshoheit. Eine Politik gegen die Landkreise und Kommunen schafft aber keine Akzeptanz bei der Bevölkerung. Sie ist zum Scheitern verurteilt“, so der Vorsitzende des Umweltausschusses des Bayerischen Landkreistags, Landrat Jens Marco Scherf. „Die Land-kreise wollen die Energiewende zum Erfolg bringen, aber dafür brauchen wir die Stärkung kommunaler Verantwortung und beim Ausbau der Erneuerbaren Energien Ausbaupfade für alle Arten der Erneuerbaren. Regionale oder kommunale Planungsinstrumente wären hierfür prädestiniert und können die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen. Sie könnten fortentwickelt werden und auf möglichst viele Arten der Erneuerbaren angewandt werden, um auch Aspekte der Planungsbeschleunigung mit zu verwirklichen. Schon aufgrund der bestehenden Netzanschlussproblematik kann dem Bund hier nicht wirklich an ungesteuertem Wildwuchs gelegen sein“, so Scherf weiter. Kritisiert wurde nicht zuletzt auch die im EEG-Entwurf vorgesehene Diskriminierung der Wasserkraft.

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