Polizeibericht vom 16. April 2020
„Coronavirus“ Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei

Foto: Comofoto - stock.adobe.com

UNTERFRANKEN. Am Donnerstag stehen wir bei Tag 27 der vorläufigen Ausgangsbeschränkung, die derzeit in ganz Bayern gilt. Um die Ausbreitung des „Coronavirus“ zu verlangsamen, haben Kontrollen zur Einhaltung der „Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ nach wie vor hohe Priorität.

In allen unterfränkischen Regionen führte die Polizei auch im Laufe des Mittwoch Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsverordnung durch. Das polizeiliche Einschreiten erfolgte stets mit Augenmaß, allerdings mussten dennoch in einigen Fällen gegen Personen Verfahren eingeleitet werden. Die Gesamtzahl der Anzeigen belief sich

• im Bereich Mainfranken auf rund 40 Fälle,
• im Bereich Main-Rhön auf rund 30 Fälle,
• am Bayerischen Untermain auf rund 20 Fälle.

Besondere Vorkommnisse „Feiern, Grillen, Alkohol“

In Ochsenfurt im Landkreis Würzburg verabredeten sich am Mittwochabend sechs junge Erwachsene vor einem Wohnhaus und tranken dort gemeinsam Bier und aßen Pizza. Bedauerlicherweise musste die Polizei wegen eines gleichgelagerten Sachverhalts auch im Würzburger Stadtteil Frauenland einschreiten. Hier hatten gegen 22.00 Uhr fünf Heranwachsende zusammen im Freien gefeiert. Die Polizei erteilte Platzverweise.

In Salz im Landkreis Bad Kissingen wurde die Polizei zu einer Grillfeier auf einem Privatgrundstück gerufen. Fünf Personen, davon drei Gäste, wurden angetroffen. Die Feier wurde beendet.

Mit diversen Alkoholika und ohne Abstand ließen sich drei Männer, zwei von ihnen mit Wohnsitz im Landkreis, am Mittwochnachmittag in der Grünanlage am Aschaffenburger Pompejanum nieder. Neben einer Anzeige erhielten sie einen Platzverweis.

Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Je nach Art des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz oder die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung leitet die Polizei gegen die Betroffenen / Beschuldigten Bußgeld- bzw. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Vorgänge der jeweiligen örtlich zuständigen Verfolgungsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Staatsanwaltschaft) zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

Was die Höhe der Bußgelder bei Verstößen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten gegen die „Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ betrifft, wird auf die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege verwiesen:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-173/

Rechtsverordnung:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV/True?AspxAutoDetectCookieSupport=1

Dringende Bitte der unterfränkischen Polizei:

Die Einhaltung der Rechtsverordnungen ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört z. B. seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen. Die Bestimmungen im Einzelnen finden Sie im Internet unter folgendem Link:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Bitte helfen Sie mit, den weltweiten Virus einzudämmen und bleiben Sie vor allem gesund!
WIR SIND FÜR SIE DA!

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