Corona-Pandemie
Stabile Inzidenzlage ermöglicht weitere Erleichterungen im Landkreis Miltenberg

Nachdem die Inzidenzen im Landkreis Miltenberg laut den Zahlen des Robert-Koch-Instituts in den vergangenen fünf Tagen stabil unter 50 lagen – 48, 40, 36, 36 und 40 –, wird es von Freitag, 4. Juni, an zu weiteren Erleichterungen kommen. Dies ist der aktuellen Bekanntmachung des Landkreises Miltenberg zu entnehmen.

Wichtigste Änderung im Vergleich zur letzten Bekanntmachung: Neben den Geschäften, die zur Grundversorgung zählen, können nun auch alle anderen Geschäfte öffnen, ohne dass die Kundinnen und Kunden negative Corona-Testergebnisse vorweisen müssen. Voraussetzung dafür ist, dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 Quadratmeter für den 800 Quadratmeter übersteigenden Teil der Verkaufsfläche. Die Geschäfte müssen in ihren Schutz- und Hygienekonzepten Maßnahmen vorsehen, dass Ansammlungen von Kunden vermieden werden. Im Geschäft gelten weiter die Abstandsregelungen, auch muss jeder Kunde/jede Kundin eine FFP2-Maske tragen. Die FFP2-Maskenpflicht entfällt für Kundinnen und Kunden bei Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist. Das Personal muss eine medizinische Gesichtsmaske im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen tragen. Der Zutritt ist nur durch vorherige Terminvereinbarung möglich, auch müssen die Kundendaten erhoben werden.

Schulen: In der Grundschule findet grundsätzlich Präsenzunterricht statt. In allen anderen Schularten ist das der Fall, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Wenn das nicht möglich ist, findet Wechselunterricht statt.

Tagesbetreuung: Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder können ohne Einschränkung öffnen.

Musikschulen: Beim Instrumental- und Gesangsunterricht im Einzelunterricht muss ein Mindestabstand von zwei Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden. Das Lehrpersonal hat eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, für Schüler*innen gilt FFP2-Maskenpflicht, solange nicht aktiv musiziert wird.

In Kulturstätten wie etwa Museen, Ausstellungen, Gärten, Seen ist eine Terminbuchung nicht mehr notwendig. Unabhängig davon gelten die Erleichterungen, die der Landkreis Miltenberg in einer Allgemeinverfügung am 26. Mai im Einvernehmen mit der Staatsregierung getroffen hat. So können etwa Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen, auch sind kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 250 festen Sitzplätzen möglich. Jeder Gast benötigt einen negativen, höchstens 24 Stunden alten POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test.

Sport: Hier gelten weiter die Erleichterungen, die der Landkreis Miltenberg am 26. Mai in einer Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit der Staatsregierung getroffen hat. Zugelassen sind kontaktfreier Sport im Innenbereich von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel. Die Sportausübung unter freiem Himmel ist zulässig in Gruppen von bis zu 25 Personen. Alle Sporttreibenden benötigen einen höchstens 24 Stunden alten POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test mit negativem Ergebnis. Gleiches gilt für alle Besucher*innen von Fitnessstudios, sofern sie vor dem Besuch einen Termin gebucht haben. Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel sind bis zu 250 Zuschauern mit festen Sitzplätzen zugelassen, wobei alle Zuschauer das negative Ergebnis eines Corona-Tests vorweisen müssen. Diese Erleichterungen gehen über die Regelungen in der aktuellen Bekanntmachung hinaus (kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu zehn Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt).

Hinweis: Soweit ein negatives Testergebnis erforderlich ist, sind geimpfte und als genesen geltende Personen mit negativ Getesteten gleichgestellt.
Weitere Erleichterungen sind bei einer stabilen oder rückläufigen Inzidenzlage zu erwarten, sofern das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hierzu sein Einvernehmen erteilt. Der Landkreis Miltenberg wird diese stets aktuell veröffentlichen.

Aktuelle Informationen: Alle Allgemeinverfügungen und Bekanntmachungen sind in ihrer jeweils aktuellen Form auf der Homepage des Landkreises Miltenberg unter www.landkreis-miltenberg.de/Landkreis/Aktuell/Coronavirus/Coronavirus-Rechtsgrundlagen.aspx einzusehen.

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