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Wenn ein Strafzettel aus dem Ausland im Briefkasten landet

Die Jüngeren sind mit 63 Prozent die Personengruppe, die am ehesten bereit ist, der Zahlungsaufforderung anstandslos nachzukommen. Auffallend ist der "Altersstarrsinn". Mit dem Alter nimmt die Bereitschaft zu, das Auslandsknöllchen erstmal nicht zu zahlen und stattdessen den Rechtsweg einzuschlagen:  | Foto: Foto: Seat/TRD mobil
  • Die Jüngeren sind mit 63 Prozent die Personengruppe, die am ehesten bereit ist, der Zahlungsaufforderung anstandslos nachzukommen. Auffallend ist der "Altersstarrsinn". Mit dem Alter nimmt die Bereitschaft zu, das Auslandsknöllchen erstmal nicht zu zahlen und stattdessen den Rechtsweg einzuschlagen:
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  • hochgeladen von Heinz Stanelle

(TRD/MID) Wie verhalten sich die deutschen Autofahrer, wenn ein Strafzettel wegen zu schnellen Fahrens aus dem Ausland im Briefkasten landet? AutoScout24 hat gemeinsam mit Innofact exakt 1.005 Personen befragt. Das Ergebnis der Umfrage: 45 Prozent der deutschen Autofahrer versuchen, um internationale Bußgelder herumzukommen. Nur 55 Prozent zahlen ohne Murren.

Man kommt entspannt aus den Ferien zurück und schon wenige Tage später liegt ein Strafzettel wegen zu schnellen Fahrens aus dem Urlaubsland im Briefkasten. Jetzt heißt es: Zahlen oder nicht zahlen? Jeder Fünfte legt Widerspruch ein und erwägt weitere rechtliche Schritte. Ebenso viele ziehen in Erwägung, das Knöllchen ganz einfach zu ignorieren.

Einfach zahlen und sich nicht weiter über die Sache ärgern – das dürfte die einfachste Methode sein, um mit einem internationalen Strafzettel umzugehen: Insgesamt 55 Prozent der Befragten gehen so vor und überweisen die entsprechende Summe anstandslos.

17 Prozent sind nur dann bereit, das Bußgeld zu begleichen, wenn der Strafzettel in einem EU-Land ausgestellt worden ist. Ihr Kalkül: Nur im Rahmen der Europäischen Union können Bußgelder auch vollstreckt werden. Vier Prozent begleichen die in Rechnung gestellte Strafe nur dann, wenn sie vorhaben, in nächster Zeit noch einmal in das betreffende Urlaubsland zu reisen.

Und zwei Prozent zahlen das Knöllchen aus dem Ausland generell nicht. Sie glauben, dass das Geld ohnehin nicht in Deutschland eingetrieben werden kann.

Mit Blick auf die Geschlechter ergeben sich leichte Differenzen bei der Zahlungsmoral. So überweisen 59 Prozent der Frauen die fällige Gebühr ohne Murren, doch nur 51 Prozent der Männer. Es wundert deshalb nicht, dass es mit 22 Prozent doppelt so viele Männer wie Frauen (11 Prozent) sind, die sagen: Ich zahle den Strafzettel nur, wenn er aus der EU stammt. Doch Frauen sind eher geneigt, den Rechtsweg einzuschlagen: 24 Prozent erwägen juristische Schritte gegen die Zahlungsaufforderung aus dem Ausland, aber nur 21 Prozent der Männer. 

Auffallend ist der „Altersstarrsinn“. Mit dem Alter nimmt die Bereitschaft zu, das Auslandsknöllchen erstmal nicht zu zahlen und stattdessen den Rechtsweg einzuschlagen: 27 Prozent der Autohalter über 50 Jahre gehen so vor, aber nur 16 Prozent der Fahrenden unter 40 Jahren.

Die Jüngeren sind mit 63 Prozent auch die Personengruppe, die am ehesten bereit ist, der Zahlungsaufforderung anstandslos nachzukommen. Zum Vergleich: Nur 48 Prozent der Generation 50-Plus loggen sich ohne zu zögern bei ihrer Bank ein, um den entsprechenden Betrag zu transferieren, wenn ihnen ein Auslandsknöllchen auf den Schreibtisch flattert.

Tatsächlich werden Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern innerhalb der EU nicht eingetrieben. Wer also einen Strafzettel aus der Schweiz bekommt, könnte sich erstmal entspannt zurücklehnen. Allerdings nur, wenn er oder sie vorhat, in Zukunft einen großen Bogen um die Alpenrepublik zu machen. Denn für alle, die ihr Knöllchen nicht begleichen und später in der Schweiz in eine Kontrolle geraten, kann es richtig teuer werden.

Innerhalb der EU sieht es anders aus: Hier gilt seit 2010 das Gesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Demnach können Bußgelder, die über eine Höhe von 70 Euro hinausgehen, in Deutschland eingetrieben werden. Die Grenze ist schnell erreicht, denn international liegen die Kosten etwa für zu schnelles Fahren meist deutlich über den hiesigen. Mit Österreich gilt zudem ein bilaterales Abkommen: Hier werden Bußgelder schon ab einer Höhe von 25 Euro vollstreckt.


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