Bürgstadt: BSA und Quartiersmanagerin luden ein
Großes Interesse am Vortrag "Selbstbestimmte Vorsorge"
- Referentin Franziska Hofmann (BSA e.V.)
- Foto: BSA e.V.
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Über 100 Interessierte folgten der Einladung der Quartiersmanagerin und der BSA e. V. und kamen zu dem Vortrag „Selbstbestimmte Vorsorge“ in das Foyer der Mittelmühle in Bürgstadt. Zu Beginn stellte die Referentin Franziska Hofmann die Beratungsstelle für Senioren und Pflegende Angehörige in Miltenberg (Brückenstr. 19) vor und kam dann auf die Punkte Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Organspende, Pflegeverfügung, Bestattungsverfügung, Sorgerechtsverfügung und Notfalldose zu sprechen. Sie erläuterte sehr verständlich, warum sich jeder der volljährig und geschäftsfähig ist mit diesen Themen beschäftigen sollte. Denn es geht darum selbst Entscheidungen über das eigene Leben vorab zu treffen, für den Fall, dass ich es zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr kann.
Frau Hofmann wies darauf hin, dass mit dem Ehegatten Notvertretungsgesetz, das 2023 in Kraft trat, lediglich ein Vertretungszeitraum von sechs Monaten für den Bereich der Gesundheitssorge abgedeckt ist. Nach diesem Zeitraum muss ein gesetzlicher Betreuer über das Betreuungsgericht bestellt werden. Um das zu vermeiden ist es wichtig, eine Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht zu erstellen. Mit der Betreuungsverfügung lege ich fest, welche Person für mich als Betreuer fungieren soll, wenn ich infolge einer Krankheit oder Behinderung meine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Ich kann auch ganz klar formulieren, wen ich auf keinen Fall zum Betreuer bestellt haben möchte. Der Betreuer hat dann die Aufgabe meine Angelegenheiten in meinem Sinne zu klären. Hierzu muss er Berichte über seine Tätigkeit schreiben und der Betreuungsstelle so Rechenschaft über sein Handeln ablegen.
Habe ich in meinem Umfeld Menschen denen ich uneingeschränkt vertraue, so kann ich auch eine Vorsorgevollmacht erstellen und so festlegen, wer rechtsverbindliche Erklärungen und Geschäfte für mich treffen kann, wenn ich selbst nicht in der Lage dazu bin, ohne dass die Betreuungsbehörde mit einbezogen wird. Dazu sollte ich eine Person/en auswählen, die verantwortungsbereit und belastbar ist. Die Vorsorgevollmacht kann ich für verschiedenen Lebensbereiche erteilen. Wichtig ist jedoch, dass im Bereich der Finanzen zusätzlich das Formular der Hausbank persönlich bei der Bank ausgefüllt wird.
Zusätzlich ist es ratsam die Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung beim Notar zu machen, wenn ich über viel Geld und Immobilien verfüge, oder es Zweifel an der Geschäftsfähigkeit gibt, z.B. im frühen Stadium einer Demenz. Alternativ kann man sich auch an die Betreuungsbehörde im Landratsamt (Brückenstr. 2) wenden um seine Vollmacht bei der Betreuungsstelle beglaubigen zu lassen. Außerdem sollte jeder Bevollmächtigte ein Original der Unterlagen bei sich aufbewahren.
Bei der Patientenverfügung geht es darum, seinen Willen für oder gegen medizinische Behandlungsmethoden fest zu halten, wenn ich mich in einer Situation befinde, in der ich meinen Willen nicht mehr äußern kann. Habe ich eine Patientenverfügung erstellt, so sollte ich den Hausarzt darüber informieren und ihm eine Kopie zukommen lassen und auch den von mir durch einen Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten, damit diese in meinem Sinne handeln können. Eine Patientenverfügung kann von mir persönlich mündlich jederzeit widerrufen werden.
Um eine Patientenverfügung zu formulieren ist es wichtig rechtssicher zu formulieren. Eine gute Orientierung bildet dafür die kostenlose Broschüre des Bundesjustizministeriums, die unter www.publikationen-bundesregierung.de online heruntergeladen oder bestellt werden kann, oder die kostenlosen Informationen des Bayerischen Justizministeriums unter www.justiz.bayern.de/service/broschueren. Man kann auch das Onlinetool der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale.de/patientenverfuegung-online nutzen um seine Patientenverfügung zu erstellen. Wichtig ist die handschriftliche Unterschrift bei allen Dokumenten.
Weiterhin informierte Franziska Hofmann, dass es wichtig ist eine Entscheidung bezüglich dem Thema Organspende zu treffen, um Angehörige oder Bevollmächtigte zu entlasten. Seine Entscheidung für oder gegen Organspende kann man in einem Organspendeausweis oder im zentralen Organspenderegister www.organspende-register.de festhalten und seinen Wunsch in der Patientenverfügung aufschreiben.
In einer Pflegeverfügung kann man Wünsche bezüglich der Lebensgestaltung in einer möglichen Pflegebedürftigkeit festhalten. Dabei handelt es sich um Lebensgewohnheiten, die man auch in Pflegesituationen weiter ausüben möchte, Z.B. Sonntags möchte ich immer eine Perlenkette tragen, ich möchte mich im Pflegeheim vegetarisch ernähren,…und die man zusammen stellt, damit Pflegende diese dann umsetzen können.
In einer Bestattungsverfügung kann man festlegen, was einem für sein persönliche Bestattung wichtig ist, um so auch Angehörigen Entscheidungen dafür abzunehmen.
In einer Sorgerechtsverfügung können Eltern minderjähriger Kinder Personen benennen, die das Sorgerecht ausüben sollen, wenn sie es selbst aufgrund von Tod oder einer akuten medizinischen Ausnahmesituation nicht mehr können.
Zu dem Themengebiet der Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung berät auch die Betreuungsstelle des Landratsamtes, der Betreuungsverein SKF, die Verbraucherzentrale, Notare, Beratungsstellen und der Hospizverein. Sie können sich auch bzgl. Informationsmaterialien an das Bundesjustizministerium des Bundes und der Länder wenden.
Die Rückmeldung zu dem Vortrag war durchweg positiv und die Teilnehmer hatten auch großes Interesse an den kostenlosen Broschüren zu diesem Thema und dem Vorsorgeordner inkl. Notfalldose, den man käuflich erwerben konnte.
Autor:Quartiersmanagement Bürgstadt aus Bürgstadt |
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