Burkiniverbot in Großwallstadt
Kontroverse um rechtswidriges Verbot

In der vergangenen Sitzung des Großwallstädter Gemeinderats wurde beschlossen, dass im örtlichen Schwimmbad auch in Zukunft das Tragen von Burkinis im Schwimmbecken untersagt ist. Zu diesem Vorgehen erklärt Andreas Adrian, Direktkandidat der LINKEN im Wahlkreis:

,,Ich habe meine Heimatgemeinde und ihre Bewohner*innen immer als aufgeschlossen und weltoffen erlebt. Dass sich der Gemeinderat beinahe geschlossen gegen eine Liberalisierung der Badeverordnung entschieden hat, ist ein Armutszeugnis für unsere Gemeinde.“

Zwar sei es verständlich, dass einige Gemeinderäte*innen nach den Argumenten, welche der Bademeister gegen die Änderung der Badeverordnung vorgebracht habe verunsichert seien, jedoch seien diese nicht stichhaltig genug, um ein Verbot von Burkinis zu rechtfertigen, so Adrian weiter.Laut Adrian habe eine Beratung durch erfahrenes Fachpersonals, welches bereits in einem Schwimmbad mit Musliminnen in Burkini gearbeitet habe ergeben, dass die meisten der Argumente gegen die Freigabe für Burkinis im Schwimmbecken, nicht der Realität entsprächen oder nicht stark genug seien, um ein Verbot zu rechtfertigen.
Zum einen seien bei weitem nicht alle Burkinis weit geschnitten und auch nicht alle aus Polyester. Moderne Burkini seien aus einer ähnlichen Zusammensetzung, wie es bei Badeanzügen der Fall sei, so Adrian. Zum anderen seien sie auch nicht alle aus dunklen Stoffen gemacht, sodass die Absorption der Sonnenstrahlen nicht zwingen gegeben wäre und selbst bei schwarzen Burkinis könnte man der Überhitzung und Mehrbelastung des Badewassers durch das Berücksichtigen der Badeverordnung entgegenwirken. Diese sähe nämlich ohnehin eine kalte Dusche vor dem Betreten des Schwimmbeckens vor, was zur Abkühlung des Stoffes führe.

Der einzige genannte Punkt der nicht durch einfachste Maßnahmen umgangen werden könne sei der erhöhte Wasserwiderstand und die damit erschwerte Rettung, jedoch sei dies kein wirkliches Argument, da Fachangestellte für Bäderbetriebe bereits in ihrer Abschlussprüfung vorweisen können müssen, dass sie in der Lage sind eine Person in voller Baumwollbekleidung aus dem Wasser zu retten, während sie selbst ebenfalls vollständig in einem Baumwollanzug stecken, welche sich mit Wasser Vollsaugen und somit nicht nur einen erheblich höheren Wasserwiderstand, sondern auch ein größeres Gewicht als ein Burkini aufweisen, welcher zum Schwimmen entwickelt wurde. Diese Prozedur müsse zudem in regelmäßigen Abständen widerholt werden, um die Einsatzfähigkeit der Bademeister*innen sicherzustellen. Man müsse also davon ausgehen, dass die Fachkräfte in den Schwimmbädern im Ernstfall zu sehr viel mehr in der Lage seien, als eine Frau im Burkini zu retten.
Adrian weiter:,, Ich appelliere an die Gemeinderäte*innen, ihre Entscheidung nochmals zu überdenken und die Verhandlungen neu aufzunehmen. Großwallstradt ist eine vielfältige, bunte Gemeinde und das sollte sich auch in solchen Entscheidungen widerspiegeln. Es kann nicht sein, dass wir Frauen aufgrund ihres Glaubens in ihren Möglichkeiten ihre Freizeit zu gestalten einschränken, das steht uns nicht zu und das ist nicht zu akzeptieren!“
Die besagte Fachkraft, welche zu Rate gezogen wurde möchte nicht genannt werden, erkläre sich jedoch dazu bereit, eine Rettungssimulation mit Burkini durchzuführen, falls es dabei weiterhin bedenken gebe.Zudem sei das Burkiniverbot bereits 2018 vom Oberverwaltungsgericht in Koblenz für rechtswidrig erklärt worden, weshalb der Beschluss zurückgezogen werden müsse.

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