Steuerentlastungen für elektrische Dienstfahrzeuge

Für E-Autos als Dienstwagen sollen künftig Steuerentlastungen greifen. | Foto: © Mirko Stepan / mid/ TRDmobil
  • Für E-Autos als Dienstwagen sollen künftig Steuerentlastungen greifen.
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(TRD/MID) Der Finanzausschuss hat über die Änderung steuerlicher Vorschriften abgestimmt. Unter anderem soll das steuerfreie Jobticket wieder eingeführt werden und für E-Dienstwagen die 0,5-Prozent-Regel gelten.

Die CDU/CSU Bundestagsfraktion teilt mit, dass mit dem steuerfreien Jobticket Zahlungen von Arbeitgebern für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ihrer Beschäftigten für den Arbeitsweg künftig von Steuern befreit sind. Pendler sollen so animiert werden, statt des eigenen Autos die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen.

Geändert wird auch die Dienstwagenbesteuerung von Elektro- und Hybridfahrzeugen: Statt 1 Prozent werden für diese Fahrzeuge, die von 2019 bis 2021 angeschafft werden, nur noch 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises bei der sog. Dienstwagenbesteuerung angesetzt. Hybride müssen allerdings einen Höchstwert an Schadstoffausstoß einhalten und eine Mindeststrecke von derzeit 40 Kilometer rein elektrisch zurücklegen können.

Ebenfalls steuerfrei ist die Überlassung von betrieblichen Fahrrädern. Stellt der Arbeitgeber für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – aber auch für private Fahrten – ein Fahrrad zur Verfügung, dann ist dies zukünftig steuerfrei, so die Bundestagsfraktion. Die Regelung gelte auch für E-Bikes.

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