Godelsberg Bebauungsplan
Gegen Zubetonieren und für den Schutz des Grüns!

Reichskanzler Bismarck und Namensgeber der Bismarckallee am Godelsberg | Foto: Bild von Momentmal auf Pixabay
  • Reichskanzler Bismarck und Namensgeber der Bismarckallee am Godelsberg
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Wir sind auch gegen Zubetonieren und für den Schutz des Grüns! Keine Frage!

Das hört sich gut an, das will ja sicher jeder und so ist es populistisch und ganz einfach, viel Zustimmung zu erhalten. Das füllt Unterschriftslisten und hört sich wohlfeil an. Und dass sich Nachbarn aufmandeln, neben denen jetzt neu gebaut wird, egal wie sie selbst wohnen, das scheint ja auch ein Naturgesetz unserer intoleranten Zeit zu sein. Populismus und nachbarschaftlicher Eifer, eine schöne Melange….

Beim weiteren Nachdenken halten wir es mit Otto Fürst von Bismarck „Die Popularität einer Sache macht mich viel eher zweifelhaft und nötigt mich, mein Gewissen noch einmal zu fragen: Ist sie auch wirklich vernünftig?

Was heißt denn eigentlich Zubetonieren? Ist der Begriff nicht schon Wertung an sich und entzieht er sich dem konkreten Maßstab? Was heißt Schutz des Grüns? Soll alles so bleiben wie es ist? Müssen Zypressen genauso geschützt werden wie Blühwiesen? Gilt edler Rollrasen auch als Grün? Schutz entzieht sich objektiver Messbarkeit ebenso wie Zubetonieren. Und mit den anzusetzenden Maßstäben wird es konkret, da hapert es mit dem Populismus.

Ein Bebauungsplan in bebautem Gebiet bewegt sich nicht im luftleeren Raum wie ein solcher für ein zu erschließendes Neubaugebiet. Es gibt Eigentümer von Grundstücken und Immobilien. Dort galt bisher §34 des Baurechts, Einfügegebot. Dort gibt es vollzogene und jüngst genehmigte Bebauung. Und dann kommen andere schutzwürdige Güter ins Spiel. Zum Beispiel der in unserem Grundgesetz verbriefte Schutz des Eigentums. Der verbietet Eingriffe in ein bebautes Gebiet, die mit großem Wertverlust verbunden sind.

Und wenn diese vielschichtigen Belange populistisch plattgebügelt werden, dann werden am Ende die Gerichte zu bemühen sein, den anderen Rechtsnormen Anerkennung zu schaffen. Das alles gesagt, kann und wird logischerweise ein rechtssicherer Bebauungsplan in bebautem Gebiet immer nur ein Kompromiss sein, ein Kompromiss zwischen politischem Zielen, Bestandsschutz, Schutz des Eigentums, Verhinderung von Auswüchsen und dem Schutz der Nachbarschaft.

Ein solcher Kompromiss eignet sich schlecht zur politischen Profilierung, oder er wird zum Menetekel derselben. Und deshalb empfiehlt es sich, dabei sich an die rationalen und fachmännischen Empfehlungen des Stadtplanungsamtes zu halten. Daher unterstützen wir seit Beginn der Diskussionen den Vorschlag der Stadtverwaltung vom 21.01.2020 für einen Bebauungsplan südlich der Bismarckallee. Es war ein Kompromiss unter Beachtung vieler Interessen, aber dadurch völlig ungeeignet für die politische Profilierung. Eine Arbeit der Verwaltung eben.

Ein Bebauungsplan setzt Normen für sehr lange Zeit, er ist etwas sehr Ernstes. Deshalb wurden wir nie müde, auf die offensichtlichen fachlichen Schwachstellen und Mängel (Stichwort Schilda!) hinzuweisen. Deshalb werden wir uns durch die wildesten Anwürfe nicht entmutigen lassen und weiter die Linie der Vernunft fahren.

Dr. Dietmar Straub
Bürgerinitiative "Lebendiger Godelsberg"

Autor:

Dietmar Straub aus Aschaffenburg

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