Corona Krise
Corona-Pandemie: Freistaat hilft Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden mit verschiedenen Nothilfeprogrammen

Foto: Pixabay


Kunstminister Bernd Sibler: „Mit dem Kultur-Rettungsschirm sind wir ein verlässlicher Partner in der Krise“ – Sechs verschiedene Programme helfen, Bayerns Kulturlandschaft zu stabilisieren


„Mit einem Kultur-Rettungsschirm von 200 Millionen Euro und sechs aufeinander abgestimmten Programmen helfen wir von Seiten des Freistaats Bayern, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf unsere Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffende und Kreative sowie die Kulturlandschaft abzufedern und Existenzen zu sichern“, gab Bayerns Wissenschaftsminister Bernd Sibler gestern in München gemeinsam mit Ministerpräsident Dr. Markus Söder einen Überblick über Hilfsprogramme für Kunst- und Kulturschaffende. Aufgrund der notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung mussten geplante Veranstaltungen abgesagt und kulturelle Einrichtungen bis auf Weiteres geschlossen werden. „Kunst und Kultur sind für uns lebenswichtig. Deshalb wollen wir von Seiten des Freistaats auch in der Krise ein verlässlicher Partner sein. Bayern ist sich als Kulturstaat seiner besonderen Verantwortung für unsere Kulturschaffenden bewusst“, so Sibler. Er stellte unbürokratische Hilfe über die verschiedenen Programme in Aussicht.

1. Förderung von soloselbständigen Künstlerinnen und Künstlern ohne eigene Betriebsstätte:

„Künstlerhilfsprogramm Plus“
Das Künstlerhilfsprogramm des Kunstministeriums soll um 50 Millionen Euro erhöht werden und so zu einem „Künstlerhilfsprogramm Plus“ erweitert werden. Insgesamt sind für das Programm jetzt 140 Millionen Euro vorgesehen. Nun sollen über das Künstlerhilfsprogramm Plus soloselbständige Künstlerinnen und Künstler ohne eigene Betriebstätte sowie diejenigen, die ihren Lebensunterhalt überwiegend mit erwerbsmäßiger künstlerischer Tätigkeit bestreiten und die durch die Corona-Pandemie und die daraus resultierenden Einnahmeausfälle in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, eine finanzielle Soforthilfe erhalten. Eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist damit kein Muss mehr. Die Adressaten des Programms müssen ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Damit erfasst das erweiterte Programm auch die Künstlerinnen und Künstler, die aus verschiedenen Gründen nicht Mitglieder der KSK werden können, etwa punktuell beschäftigte Schauspielerinnen und Schauspieler. Geplant ist die Unterstützung im Zeitraum von Mai bis September 2020 für bis zu drei aufeinander folgende Monate. Die Hilfen umfassen je nach Verdienstausfall bis zu 1.000 Euro pro Monat. Der Online-Antrag für das erweiterte Programm steht in der kommenden Woche auf der Webseite des Kunstministeriums zur Verfügung. „Mit der Erweiterung des Künstlerhilfsprogramms zum Künstlerhilfsprogramm Plus setzen wir ein Zeichen der Wertschätzung für unsere Künstlerinnen und Künstler. Wir haben Rückmeldungen ernst genommen, gehandelt und können nun noch mehr Kunstschaffenden Unterstützung anbieten“, so Sibler.

2. Förderung von soloselbständigen Künstlerinnen und Künstlerin mit eigener Betriebsstätte: „Soforthilfe Corona“

Kleinere Unternehmer und Freiberufler sowie Kulturveranstalter fördert das Wirtschaftsministerium zur Abwendung einer Existenzgefährdung über die „Soforthilfe Corona“ mit Beträgen von 9.000 Euro bis 50.000 Euro. Dieses Programm, das zusätzlich zum Kultur-Rettungsschirm läuft, steht auch freiberuflichen Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturvermittlern offen, soweit sie eine eigene Betriebsstätte und betriebsbedingte Ausgaben haben. Eingeschlossen sind auch gemeinnützige, am Markt tätige Einrichtungen auch im kulturellen Sektor.

3. Faire und gerechte Lösungen bei Honorarausfällen

Die Bayerische Staatsregierung sorgt auch für faire und gerechte Lösungen bei Honoraren für Auftritte und Einsätze, die aufgrund der Pandemie nicht zustande gekommen sind. Wer bei staatlichen Einrichtungen ein Engagement hatte, kann auch bei coronabedingter Absage mit einem Ausfallhonorar rechnen. Dabei orientiert sich das Kunstministerium an den Regelungen des Bundes.

4. Stabilisierungsprogramm für kulturelle Spielstätten und nichtstaatliche Kunst- und Kultureinrichtungen

Die bereits vorhandene Nothilfe des Bundes und des Freistaates soll um ein Stabilisierungsprogramm für Spielstätten im Kulturbereich ergänzt werden. Dafür sind rund 30 Millionen Euro eingeplant. Es ist davon auszugehen, dass die Rahmenbedingungen langfristig für Spielstätten in Bayern schwierig sein werden, denn die Krise wird länger fortbestehen, als die Nothilfeprogramme andauern. Mit einer Förderung bis zum Ende des Jahres will die Staatsregierung deshalb bis zu 700 kleinere und mittlere Spielstätten im Bereich Theater, Kleinkunst, Musik und Kabarett langfristig unterstützen und so durch die Krise helfen. Hinzu kommen weitere Millionen für rund 260 Kinos und Filmproduktionen in der Zuständigkeit des bayerischen Digitalministeriums. Mit insgesamt zehn weiteren Millionen Euro werden zudem durch das Kunstministerium geförderte nichtstaatliche Kunst- und Kultureinrichtungen einschließlich der Sing- und Musikschulen, die von Einnahmeausfällen aufgrund der der Corona-Pandemie betroffen sind, gefördert.

5. Programm Laienmusik

Der Freistaat will auch den Erhalt vieler Musikvereine als Teil der bayerischen Kultur in der Krise unterstützen. Dafür sind im Programm Laienmusik rund 10 Millionen Euro eingeplant.

6. Förderung von Projektträgern und Institutionen im Kulturbereich

Das Kunstministerium kommt den Projektträgern und Institutionen im Kulturbereich mit mehreren Maßnahmen entgegen: Es unterstützt eine Vielzahl von kulturellen Projekten in Bayern. Ziel ist, in laufenden Förderverfahren des Ministeriums (Musik, Theater, Festivals) bei coronabedingten Absagen faire und gerechte Lösungen zu finden – etwa dadurch, dass der Förderzeitraum verschoben oder die Durchführung neuer digitaler Formate berücksichtigt wird und Härtefälle individuell geprüft werden. Das gilt für rund 800 Förderungen mit einem Volumen von 150 Millionen Euro pro Jahr.

„Als Kunstminister blutet mir das Herz, das Kulturleben am Boden zu sehen. Die Schließungen und Absagen waren aber zum Schutz der Bevölkerung notwendig. Mir ist bewusst, dass die Kunst- und Kulturszene nicht nur Soforthilfen benötigt, sondern auch mittelfristig verstärkt unterstützt werden muss. Wir müssen die Strukturen erhalten, damit wir die Ergebnisse der wunderbaren kreativen Arbeit unserer Kunst- und Kulturszene in der Zukunft wieder umfassend genießen können. Mit unseren Hilfsprogrammen können wir sagen: Kunst und Kultur haben in Bayern eine gute Perspektive. Auch deshalb, weil wir derzeit ein ausgewogenes Konzept für einen Neustart für Kunst und Kultur unter veränderten Bedingungen entwickeln“, so Kunstminister Bernd Sibler, der auch Vorsitzender der Kulturministerkonferenz ist. Die Kulturminister der Länder legen in diesen Tagen der Ministerpräsidentenkonferenz Eckpunkte für eine Öffnung des Kulturbetriebs zur Beratung vor.

FAQs und weiterführende Links zum kulturellen Leben während der Corona-Pandemie sowie zu Hilfsprogrammen: https://www.stmwk.bayern.de/corona

Informationen zur Hilfe für Künstler und Kreative mit Hinweisen auch zum Sozialschutz, zur Künstlersozialversicherung, zu steuerlichen Hilfsmaßnahmen und zum Kurzarbeitergeld: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/hilfen-fuer-kuenstler-und-kreative-1732438

„Kunst trotz Corona“: https://www.stmwk.bayern.de/kunst-und-kultur/kunst-und-kultur-trotzen-corona.html

Autor:

Miriam Weitz aus Obernburg am Main

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