Kreisausschuss
Neuer Wechsellader & Richtlinie für Waldbrandlöschfahrzeug – Landkreis übernimmt Digitalisierung des staatlichen Gesundheitsamtes

Einstimmig hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 15. Dezember, dem Kreistag empfohlen, ein neues Wechselladerfahrzeug für den überörtlichen Brand- und Katastrophenschutz zu beschaffen.

Das allradbetriebene Fahrzeug mit drei Achsen soll über einen Kran verfügen und somit in der Lage sein, Abrollbehälter zu transportieren. Mit der Anschaffung würde laut Kreisbrandrat Martin Spilger das Wechselladerkonzept des Landkreises fortgeführt. Das Fahrzeug soll vorbehaltlich des Klingenberger Stadtratsbeschlusses bei der Feuerwehr Trennfurt stationiert werden und dort Bestandteil des örtlichen Wechselladerkonzepts sein. Die Trennfurter Wehr, die der Kreisbrandrat als „groß, schlagkräftig und engagiert“ charakterisierte, würde das Fahrzeug übernehmen. Der Wechsellader soll primär den Abrollbehälter Gefahrgut tragen, der zurzeit beschafft wird. Dieser ersetzt den Gerätewagen Gefahrgut des Landkreises, der bislang in Bürgstadt stand und das Ende seiner Lebenszeit erreicht hat. Das bewährte Wechselladerkonzept, das der ehemalige Kreisbrandrat Meinrad Lebold auf den Weg gebracht hatte, sei Spilger zufolge an mehreren Standorten – etwa in Großheubach, Miltenberg, Kleinheubach, Obernburg, Großwallstadt sowie beim THW in Miltenberg und Obernburg – umgesetzt worden. Das Fahrzeug soll rund 350.000 Euro kosten, wovon ein staatlicher Zuschuss von 83.000 Euro abgezogen werden kann. Sowohl der Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises wie auch die Kreisbrandinspektion befürworteten die Beschaffung des Fahrzeuges, fasste Spilger zusammen.

Sollte der Kreistag der einstimmigen Empfehlung des Kreisausschusses zustimmen, wird der Landkreis eine Richtlinie zur Förderung von überörtlichem Feuerwehrgerät erlassen. Damit würde man der im Landkreis Aschaffenburg bewährten Vorgehensweise bei der Beschaffung überörtlich bedeutsamen Geräts folgen. Dabei geht es darum, den Wehren und Gemeinden vor Ort mehr Verantwortung zu geben, so bei der Vergabe und beim Unterhalt der Fahrzeuge. Im konkreten Fall handelt es sich um ein Waldbrand-Tanklöschfahrzeug, das in Wörth stehen soll. Die Stadt Wörth übernimmt die Ausschreibung, der Landkreis finanziert das Fahrzeug aus eigenen Mitteln ergänzend zu den Landeszuschüssen, die Feuerwehr Wörth kümmert sich danach eigenständig um Reparaturen, Wartung und eventuelle
Nachrüstungen, ohne dass jedes Mal erst das Landratsamt gefragt werden muss. Das, lobte ein Kreisrat, sei „echte Entbürokratisierung.“

Im Fall von Wörth sieht das in Zahlen so aus: Das Fahrzeug soll gemeinsam mit drei anderen baugleichen Fahrzeugen im Landkreis Aschaffenburg ausgeschrieben werden, so dass zur staatlichen Förderung in Höhe von 94.500 Euro zehn Prozent Förderzuschlag aufgrund gemeinsamer Beschaffung kommen. Die Landkreisförderung soll gemäß der zu erlassenden Richtlinie auf 600.000 Euro gedeckelt werden, im Fall des Tanklöschfahrzeugs Wörth würde diese Summe bei einem Kaufpreis von 550.000 Euro – abzüglich der Zuschüsse – nicht erreicht. Der Stadtrat sehe die Beschaffung positiv, erklärte Kreisrat und Bürgermeister Andreas Fath-Halbig. Die Wörther Wehr verfüge über einen förderfähigen Stellplatz, sie sei groß und gut ausgebildet, zudem wolle sie das Fahrzeug übernehmen. Dass ein solches Spezialfahrzeug überhaupt benötigt wird, ist laut Kreisbrandrat Spilger auf die zunehmende Zahl der Wald- und Vegetationsbrände aufgrund der trockenen Sommer zurückzuführen, die die örtlichen Wehren zunehmend beanspruchen. Daher fördere der Freistaat nun Spezial-Löschfahrzeuge. Ein solches Fahrzeug, das zunächst für Wörth beschafft werden soll, sei wichtig, um ausreichend Löschwasser in schwer zugänglichen Gebieten bereitstellen zu können. Dank einer eingebauten Selbstschutzanlage könnten sich Feuerwehrleute bei Gefahr darin in Sicherheit bringen, Kabine und Reifen können von außen mit Wasser besprüht und gekühlt werden. Sollte die Richtlinie erlassen werden, würde die Kreisbrandinspektion gerne zwei weitere solche Fahrzeuge beschaffen.

Um die Digitalisierung des Gesundheitsamts auf den Weg zu bringen, hat sich der Kreisausschuss einstimmig für die Teilnahme des Staatlichen Gesundheitsamts am Förderprogramm zur Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitssystems des Bundesausgesprochen. Die Förderzusage liegt hierfür bereits vor. Die Digitalisierung sei dringend notwendig, erläuterte Pia Plappert, Leiterin der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, für die Prozesse im Gesundheitsamt und die zahlreichen Schnittstellen nach außen sei dies sehr empfehlenswert. Unterstützt wurde sie von Dr. Susanne Reysen(Gesundheitsamt), die auf die hohe Motivation des Teams für die Umstellung zu digitalen Arbeitsprozessen verwies. Für einen Förderzeitraum von zwei Jahren bis 30. September 2024 sollen nun ein Digitalisierungsmanager sowie eine Verwaltungskraft eingestellt werden, deren Kosten beide komplett vom Staat übernommen werden. Nach zwei Jahren läuft die Förderung aus. Laut Reysen müsse die Verwaltungskraft alle Akten einscannen, um die Daten in das Dokumentenmanagementsystem des Landkreises einzubinden. Aufgaben des Digitalisierungsmanagers seien die Analyse der Prozesse im Gesundheitsamt als Basis der
Digitalisierungsmaßnahmen sowie darauf aufbauend die Festlegung, Einführung und Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen mit regelmäßiger Überprüfung, Koordination der Maßnahmen sowie die Organisation von Schulungen und Workshops. Am Ende sollen Handlungsempfehlungen und eine Strategie stehen, wie die Digitalisierung konkret umgesetzt werden soll. Der Kreisausschuss und Landrat Jens Marco Scherf stimmten der Teilnahme am Förderprogramm einstimmig zu. Grundsätzlich bestand Einigkeit zwischen Kreisausschuss und Landrat, dass es zweckmäßiger sei, wenn im staatlichen Bereich die Verwaltung durch den Staat einheitlich digitalisiert würde, und nicht durch insgesamt 96 Landkreise und kreisfreie Städte: „Eigentlich müsste dies der Staat für alle Gesundheitsämter selbst in die Hand nehmen“, so eine Stimme aus dem Kreisausschuss.

Landrat Jens Marco Scherf hieß in der Sitzung erstmals auch den neuen Leiter des Gesundheitsamts willkommen: Matthias Egg war bislang als Allgemeinmediziner und Betriebsarzt in Heidelberg tätig, er hat die Leitung des Gesundheitsamts am 1. Dezember 2022 übernommen.

Einstimmig sagte der Kreisausschuss Ja zum Beitritt des Landkreises zur Vereinigung Kommunaler Interessensvertreter von Menschen mit Behinderung in Bayern, einem Zusammenschluss der in Bayern tätigen Behinderungsbeauftragten der Bezirke, Landkreise und kreisfreien Gemeinden. Für die kommunale Behindertenbeauftragte des Landkreises, Nadja Schillikowski, bedeutet dies eine Erleichterung ihrer Arbeit, da sie auf das große und breitgefächerte Wissen des bayernweiten Netzwerkes zugreifen und so ihre Kompetenzen erweitern kann. Die Kosten sind überschaubar: Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf 100 Euro pro Jahr, auch kann man vergünstigte Fortbildungen in Anspruch nehmen.

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