Krankenhausstrukturreform
Die Bayerische Staatsregierung muss an der Reform konstruktiv mitwirken

Zum heute, am 24. April 2024, von der AOK vorgestellten Krankenhaus-Report 2024 erklärt Karsten KLEIN, FDP-Obmann im Haushaltsausschuss und bayerischer Landesgruppenchef der FDP-Bundestagsfraktion:

„Mit der Krankenhausstrukturreform widmet sich der Krankenhaus-Report 2024 einem Thema, bei dem dringender Handlungsbedarf besteht. Die aktuelle Krankenhausstruktur ist, wie der Report feststellt: ‚an vielen Stellen vulnerabel‘. Für eine Stärkung der Versorgungsqualität und zukunftsfeste Strukturen ist eine Reform daher unerlässlich.

Dass der Report explizit Bayern als Bundesland benennt, das in ländlichen Regionen ‚deutliche Versorgungslücken‘ bei der Abdeckung mit Krankenhäusern der Stufe 2 und 3 aufweist und für Bayern einen Reformbedarf attestiert, muss für die Bayerische Staatsregierung ein Weckruf sein. Die Bayerische Staatsregierung muss die Blockadehaltung verlassen und endlich anfangen an der notwendigen Reform konstruktiv mitzuwirken.

Die Krankenhausplanung liegt ebenso in der Verantwortung der Länder, wie die Bereitstellung von Geldern für Krankenhausinvestitionen. In beiden Bereichen bestehen Defizite.“

HINTERGRUND

Der Krankenhausreport 2024 ist auf der folgenden Seite abrufbar: https://m.wido.de/publikationen-produkte/buchreihen/krankenhaus-report/2024/ 

In Kapitel 4 „Krankenhausreform: Warum Level und gut definierte Leistungsgruppen essentiell sind“, von Reinhard Busse und Christian Karagiannidis, heißt es: „Auch die Krankenhausversorgung im ländlichen Raum zeigt sehr große regionale Unterschiede und bedarf teils dringlicher Interventionen zur Sicherstellung einer qualitativ angemessenen Versorgung in den kommenden Jahren. Während in Nordrhein-Westfalen fast alle ländlichen Regionen bereits durch Häuser der Stufe 2 und 3 abgedeckt sind (anhand der Liste des GKV-Spitzenverbandes), weisen diesbezüglich vor allem östliche Bundesländer und Bayern deutliche Versorgungslücken auf (Abb. 4.1; Karagiannidis et al. 2023a) – obwohl die Verantwortlichen genau dieser Länder nicht müde wurden und werden, dass eine grundlegende Reform nicht notwendig sei bzw. im Falle der Neuen Bundesländer in den 90er Jahren ja schon erfolgt sei. Die Karte in Abb. 4.1 zeigt allerdings sehr deutlich, dass hier doch Reformbedarf besteht – hin zu mehr Stufe 2- bzw. 3-Standorten und Umwandlung vieler der (in Abb. 4.2 zusätzlich dargestellten) Stufe-1-Häuser in Level Ii zugunsten von weniger Stufe-2-Häusern, auch und gerade in ländlichen Räumen“(S.69).

Autor:

Karsten Klein, MdB aus Aschaffenburg

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