WK65 SEHBOLDSRUHE MILTENBERG
Grundgesetz Art. 14 (2) - Eigentum verpflichtet
Es ist verständlich, wenn Grundstückseigentümer bei den „unmoralischen“ Pachtangeboten für Windkraftflächen diese zu Ihrem Vorteil annehmen. Mit unseren vergleichsweise sehr hohen Strompreisen in Deutschland sind wir übrigens alle an der Finanzierung dieser Pachtpreise beteiligt. Artikel 14 (2) des Grundgesetztes für die Bundesrepublik Deutschland besagt, dass Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Von einer Kommune sollte man daher erwarten,...











