WK65 SEHBOLDSRUHE MILTENBERG
Grundgesetz Art. 14 (2) - Eigentum verpflichtet
- hochgeladen von Bruno Grän
Es ist verständlich, wenn Grundstückseigentümer bei den „unmoralischen“ Pachtangeboten für Windkraftflächen diese zu Ihrem Vorteil annehmen. Mit unseren vergleichsweise sehr hohen Strompreisen in Deutschland sind wir übrigens alle an der Finanzierung dieser Pachtpreise beteiligt. Artikel 14 (2) des Grundgesetztes für die Bundesrepublik Deutschland besagt, dass Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Von einer Kommune sollte man daher erwarten, dass bei der Entscheidung über eine Verpachtung dieser Gebrauch zum Wohl der Allgemeinheit mit einfließt und nicht nur finanzielle Aspekte zählen.
Bei der Verpachtung der Flächen für WK65 SEHBOLDSRUHE MILTENBERG durch die Stadt Miltenberg, geht es daher nicht nur um den augenscheinlichen finanziellen Ertrag, sondern auch um die Tatsache, dass es sich um eine reine Waldfläche handelt und diese zu 80 Prozent noch in einem Trinkwasserschutzgebiet liegt. Auf die Bedeutung des Waldes als lebenswichtiges Ökosystem, das unzählige wichtige Aufgaben für Menschen, Tiere und Umwelt erfüllt verweis ich hier nur im Allgemeinen. Entscheidend ist, dass mit der Verpachtung der Flächen und dem Bau der 7 Megawatt Windkraftanlagen nicht nur in den Wald, sondern auch in das Trinkwasserschutzgebiet eingegriffen wird.
Bei einem Anteil der Waldflächen von gut einem Drittel (36 Prozent) an der Gesamtfläche Bayerns liegen überdurchschnittlich viele Wasserschutzgebiete in Wäldern. Fast zwei Drittel der Wasserschutzgebiets-Flächen (rund 140.000 Hektar) liegen in den Wäldern. Das zeigt, welche positive Wirkung der Wald auf unser Grundwasser hat. [Bayrisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus]
„Was auch immer du tust, tue es klug und bedenke das Ende!“
Der Stadtrat von Miltenberg sollte sich seine Entscheidung, den Wald auf der SEHBOLDSRUHE MILTENBERG und das damit verbundene Wasserschutzgebiet für den Bau von gigantischen Windkraftanlagen zu verpachten, reiflich überlegen. Es geht nicht nur um unseren Wald und unsere Trinkwasserversorgung und die im Grundgesetz verankerte Sozialbindung von Eigentum. Im Grundgesetz steht auch Eigentum verpflichtet!
Nahezu die komplette Windkrafterzeugung zu Land und auch die meisten Freiflächen Solaranlagen beruhen auf dem System, dass Firmen bzw. Investoren Grundstücksflächen von Eigentümern pachten. Wie sieht es nach Ende der Pachtzeit aus? Wer und was stellt sicher, dass das für den Rückbau gesicherte Geld vielmehr dessen Kaufkraft ausreicht, um nach Jahrzehnten die Anlagen nach den dann geltenden Bestimmungen und Vorschriften zurückzubauen und zu entsorgen?
Auf jeden Fall ist der Grundstückseigentümer verantwortlich und haftbar für die Bauten und Altlasten auf seinem Grundstück und die damit einhergehenden Gefährdungen für Mensch und Umwelt.
Bitte unterstützen Sie daher die BÜRGERINITIATIVE WK65 SEHBOLDSRUHE MILTENBERG.
Unterschreiben Sie die Petition „Aussetzung und neutrale Prüfung des Windkraftprojektes WK65 Sehboldsruhe Miltenberg“!
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Autor:Bruno Grän aus Wenschdorf |
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