Verbot der Wasserentnahme aus fließenden Gewässern

Bis vorerst einschließlich den 31. August 2026 wird es untersagt, Wasser aus fließenden Gewässern zu entnehmen. Grund hierfür sind die anhaltende Trockenheit und die daraus resultierenden, niedrigen Wasserstände. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern geahndet werden. Je nach Beurteilung der Situation gegen Ende August wird die Allgemeinverfügung verlängert werden oder auslaufen.

Die vorübergehende Untersagung schränkt die sogenannten Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauche ein. Diese erlauben sonst auch ohne explizite Genehmigung durch das Landratsamt das Schöpfen mit Handgefäßen wie zum Beispiel Eimern oder Gießkannen. Nur wer eine ausdrückliche Genehmigung des Landratsamtes hat, darf entgegen dieses vorübergehenden Verbots auch weiterhin Wasser entnehmen.

Nach Einschätzung des Wasserwirtschaftsamts hat die lange Trockenheit in Verbindung mit den hohen Temperaturen in den letzten Wochen inzwischen deutliche, negative Auswirkungen auf die Grundwassersituation sowie auf den ökologischen Zustand der Bäche und Flüsse genommen. Besonders betroffen sind kleinere Gewässer - also Gewässer II. und III. Ordnung. Der Main ist als Gewässer I. Ordnung vom Verbot ausgenommen.

Aus hydrologischer Sicht waren sowohl der Winter 2025/2026 als auch das Frühjahr 2026 deutlich zu trocken und zu warm, wodurch bereits bei Beginn der aktuellen, heißen und trockenen Sommerperiode ein Niederschlagsdefizit vorlag. Zieht man die Jahre von 1961 bis 1990 als Vergleichszeiträume heran, sind an den Niederschlags-Messstellen in der Region seit Ende April lediglich rund 30 bis 45 Prozent der mittleren Niederschlagssummen zu verzeichnen. Sie liegen teilweise sogar deutlich unterhalb der Niederschlagssummen der extremen Trockenjahre 1976 und 2003.

Aktuell befinden sich 80 Prozent der Grundwasser-Messstellen des oberen Grundwasserstockwerks im niedrigen Wertebereich - darunter 50 Prozent sogar im sehr niedrigen Bereich. Auch ein Großteil der Messstellen der tieferen Grundwasserstockwerke zeigt niedrige oder sehr niedrige Verhältnisse. An einigen Messstellen im tieferen Grundwasserstockwerk werden derzeit auch immer wieder neue Niedrigstwerte beobachtet.

Sämtliche Oberflächengewässer im Landkreis führen inzwischen Niedrigwasser. An gut zwei Dritteln der Pegelstände wird der mittlere Niedrigwasserabfluss unterschritten - teilweise sogar deutlich. Die Abflusssituation hat sich im Vergleich zur Kalenderwoche 29 verschärft. Einzelne Gewässerabschnitte sind trocken gefallen. Durch die niedrigen und sehr niedrigen Abflüsse in Verbindung mit hohen Wassertemperaturen oder geringen Sauerstoffkonzentrationen leidet die Gewässerökologie vor allem in kleineren Gewässern. Betroffen sind Fische, kleinere Lebewesen und Pflanzen.

Eine nachhaltige Entspannung der Situation steht nicht in Aussicht, da für die kommenden Wochen kaum abflusswirksame Niederschläge prognostiziert werden. Durch Starkregenereignisse werden allenfalls kurzzeitige und lokale Abflusserhöhungen erwartet. Sowohl mit Blick auf das Grundwasser als auch mit Blick auf die Oberflächengewässer ist mit einer weiteren Verschärfung der Niedrigwassersituation zu rechnen.

Die Allgemeinverfügung kann mit allen Details im Amtsblatt 29/2026 des Landkreises eingesehen werden: www.landkreis-aschaffenburg.de/amtsblatt

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