Schwerbehinderte: Besser qualifiziert, aber weniger Chancen auf dem Arbeitsmarkt

"Wenn Sie auf meinem Platz parken, übernehmen Sie auch meine Behinderung!" (Schild in Auxerre)
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Schwerbehinderten Menschen gelingt es seltener als nicht schwerbehinderten Menschen, eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. Arbeitgeber sind in Hinblick auf die Beschäftigung behinderter Menschen nach wie vor unsicher und haben einen hohen Informationsbedarf zu den rechtlichen Rahmenbedingungen.

Die Vereinten Nationen haben 1992 den 3. Dezember zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen ausgerufen. Dieser Tag wird weltweit für Aktionen genutzt, um die Inklusion behinderter Menschen voranzutreiben. Die Agentur für Arbeit Aschaffenburg begleitet zum sechsten Mal diesen Tag mit einer Aktionswoche.

Harald Maidhof, der Leiter der Agentur für Arbeit Aschaffenburg sagt: „Für meine Mitarbeiter ist die Integration von arbeitslosen Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt eine Daueraufgabe, nicht nur in der Woche der behinderten Menschen. Es gibt so viele gute Beispiele, dass behinderte Menschen voll ihre Leistung bringen und eine Bereicherung für einen Betrieb darstellen.“

Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt monatlich über mindestens 20 Arbeitsplätze im Sinne des Sozialgesetzbuches IX (§§ 73 ff) verfügen, sind verpflichtet, auf wenigstens fünf Prozent dieser Plätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen nicht einstellen, haben sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu zahlen.

2014 waren am Bayerischen Untermain 3.406 Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen besetzt. Wenn die Pflichtquote erfüllt worden wäre, hätten es 4.200 sein müssen. Es besteht also schon noch eine Lücke. Aber seit Jahren steigt die Zahl der besetzten Arbeitsplätze – von 2.839 in 2010 auf zuletzt 3.406. Von den Arbeitgebern mit 20 und mehr Arbeitsplätzen stellten die Öffentlichen Arbeitgeber prozentual gesehen die meisten Pflichtarbeitsplätze zur Verfügung. Die Quote betrug dort 6,5 Prozent, während sie bei den privaten Arbeitgebern bei 3,6 Prozent lag.

Rund 60 Prozent der arbeitslosen Menschen mit Behinderungen am Bayerischen Untermain sind gut qualifiziert und haben eine betriebliche oder akademische Ausbildung. Bei den nichtbehinderten Arbeitslosen sind es nur 50 Prozent. Dennoch bleiben sie länger arbeitslos als Menschen ohne Behinderung und sind auch beim Einmünden in den 1. Arbeitsmarkt weniger erfolgreich als andere Arbeitslose. Im Oktober 2016 waren 540 schwerbehinderte Menschen arbeitslos (Oktober 2015: 532). Harald Maidhof: „Jeder kann von Behinderung betroffen werden. Hier liegt noch ein erhebliches Potenzial von qualifizierten Mitarbeitern brach, das die Arbeitgeber nicht übergehen sollten.“

Autor:

Agentur für Arbeit Pressestelle aus Aschaffenburg

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