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Verbotene Springmesser bis 1. Oktober 2025 abgeben
Das Landratsamt Miltenberg weist alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass seit der Änderung des Waffengesetzes am 25. Oktober 2024 Springmesser in Deutschland verboten sind. Wer bis zum 31. Oktober 2024 ein nun verbotenes Springmesser erworben hat, kann dieses bis Mittwoch, 1. Oktober 2025, straffrei übergeben – entweder einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle. Auch auf die Beurteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit hat der Besitz eines verbotenen...