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Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen Papierführerschein umtauschen
Neckar-Odenwald-Kreis. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen künftig in den fälschungssicheren und einheitlichen EU-Führerschein umgetauscht werden. Dieser hat dann jeweils der eine Gültigkeit von 15 Jahren. Der Umtausch verläuft in mehreren Stufen. Bei noch vorhandenen Papierführerscheinen ist die Pflicht zum Umtausch vom Jahrgang abhängig. Wer in der Zeit vom 1. Januar 1965 bis 31. Dezember 1970 geboren wurde und noch einen Papierführerschein besitzt, muss diesen...