Rechtsverordnung

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Rechtsverordnung des Landkreises
Landratsamt schränkt Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern bis 30. September ein

Neckar-Odenwald-Kreis. Aufgrund der Niedrigwasserlage hat das Landratsamt die Ausübung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern – mit Ausnahme des Neckars – ab 14. Juli bis einschließlich 30. September 2025 beschränkt. Dies bezieht sich auf die Wasserentnahme für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft oder den Gartenbau mit Hilfe technischer Geräte wie beispielsweise Pumpen, Vakuumfässern oder Schläuchen. Das Verbot betrifft auch solche Wasserentnahmeerlaubnisse, die entsprechende...

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