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Mann, Frau & Familie

Antragstellung
Frist für die Fahrtkostenrückerstattung läuft ab

Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Anträge auf Erstattung der notwendigen Fahrtkosten auf dem Schulweg des Schuljahres 2022/2023 bis spätestens 31.Oktober 2023eingereicht werden müssen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Dieser Termin gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2022/23 die nächstgelegene weiterführende Schule ab der Jahrgangsstufe 11 bzw. die Berufsschule besucht haben und deren Fahrtkosten 490 Euro pro Schuljahr übersteigen....

  • Landkreis Miltenberg
  • 06.10.23
  • 141× gelesen
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