Weitere Vorgehensweise bei FFH-Gebieten im Landkreis erläutert

Das Podium mit Vertretern der unteren Naturschutzbehörde und des FFH-Managements mit Landrat Scherf in der Mitte.
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  • Das Podium mit Vertretern der unteren Naturschutzbehörde und des FFH-Managements mit Landrat Scherf in der Mitte.
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Den Schutz der heimischen Natur hat das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 im Fokus. Auch im Landkreis Miltenberg wurden Flächen gemeldet, die den Vorgaben der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH), so genannte FFH-Gebiete und der Vogelschutzrichtlinie entsprechen. Am Mittwochnachmittag, 9. März, wurde die FFH-Gebiete in einer Informationsveranstaltung im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Miltenberg vorgestellt und die weitere Vorgehensweise vor Vertretern der Kommunen, Naturschutzverbänden, Forst- und Naturschutzbehörden und anderen mit den Maßnahmen berührten Organisationen erläutert.

Natura 2000 steht für ein europäisches Netz aus zusammenhängenden Gebieten, die zum Schutz der einheimischen Natur in Europa aufgebaut werden soll. Auch im Landkreis Miltenberg gibt es FFH-Gebiete, von denen drei von Isabel Stöcker vom Sachgebiet Naturschutz der Regierung von Unterfranken vorgestellt wurden und sie erklärte, welche konkreten Maßnahmen anstehen.

Aktuell geht es um das Maintal und die angrenzenden Hänge zwischen Sulzbach und Kleinwallstadt mit einer Gesamtfläche von rund 302 Hektar, bei dem die Kommunen Sulzbach, Hausen und Kleinwallstadt betroffen sind. Ein deutlich geringerer Umfang zeigt sich beim Naturschutzgebiet Aubachtal bei Wildensee mit einer Größe von 67 Hektar, das die Gemeinden Eschau, Mönchberg und Collenberg berührt und nicht zuletzt das Steinbruchgelände bei Umpfenbach mit rund 47 Hektar, wo lediglich die Gemeinde Eichenbühl betroffen ist.

Wie die Mitarbeiterin der oberen Naturschutzbehörde erklärte, geht es in erster Linie da-rum, vom Aussterben bedrohte Tierarten, Flachland-Mähwiesen, feuchte Hochstaudenfluren, Auwälder und naturnahe Fließgewässer zu schützen. Auf Nachfrage aus dem Podium wurde erklärt, dass eine Bewirtschaftung der Flächen weiterhin möglich ist, allerdings ist eine Intensivierung nicht zulässig.

Landrat Jens Marco Scherf sprach von einer Güterabwägung und stellte voran, dass einerseits eine Weiterentwicklung des Landkreises als Wirtschaftsstandort vorangetrieben werden müsse, andererseits aber auch nicht der Schutz der Natur als wichtiger Bestand-teil der Lebensraums aus den Augen verloren werden dürfe. „Es ist ein Naturerbe in Spessart, Odenwald und Maintal, das es zu bewahren gilt“.

Bedenken und Kritik aus den Reihen des Auditoriums, dass über die Köpfe der Betroffenen hinweg entschieden werde, wurden dahingehend ausgeräumt, dass zunächst mit der Erhebung durch ein Planungsbüro begonnen werde, das die ermittelten Daten und Fakten bewerte. Die Ergebnisse der Kartierung, die über eine Vegetationsperiode läuft und die daraus erarbeiteten Vorschläge würden dann im Frühjahr 2017 im Format eines runden Tisches mit allen Beteiligten vorgestellt und erörtert.

Ansprechpartner im Prozess des FFH-Managements sind im Landratsamt Miltenberg Ulrich Müller und bei der Regierung von Unterfranken Isabel Stöcker.

Das Podium mit Vertretern der unteren Naturschutzbehörde und des FFH-Managements mit Landrat Scherf in der Mitte.
Das Auditorium mit Vertretern von betroffenen Kommunen, Behörden, Verbänden und Organisationen.

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