Informationen zur 19. Bundestagswahl am 24. September 2017

Kreis Miltenberg. Am Sonntag, 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Bundestag statt. Am Wahltag sind die ca. 61,5 Millionen Stimmberechtigten in der Bundesrepublik zum 19. Mal und im wiedervereinigten Deutschland bereits zum achten Mal aufgerufen, ihre Abgeordneten für den Deutschen Bundestag in freier und geheimer Wahl zu bestimmen.

WAHLSYSTEM

Das Wahlsystem ist eine Verbindung aus Mehrheits- und Verhältniswahlen. Danach werden die Abgeordneten zur einen Hälfte in Wahlkreisen mit einfacher Mehrheit gewählt und zur anderen Hälfte nach Grundsätzen der Verhältniswahl aus Landeslisten. Jeder Wähler und jede Wählerin hat zwei Stimmen. Die Erststimme gilt dem Kandidaten bzw. der Kandidatin im jeweiligen Wahlkreis.

Die für die Mandatsverteilung entscheidende Zweitstimme gilt der Landesliste einer Partei. Auf die nach dem Zweitstimmenergebnis ermittelte Gesamtzahl der Mandate für die einzelnen Parteien werden die in den Wahlkreisen (in direkter Wahl)
errungenen Sitze voll angerechnet. Die verbleibende Sitzzahl wird nach den Landeslisten vergeben. So wird in der Regel ein vollständiger Verhältnisausgleich erzielt.

ZAHL DER ABGEORDNETEN UND WAHLKREISE

Die gesetzlich festgelegte Mindestzahl der Abgeordneten beträgt für die jetzt anstehende Wahl des 19. Bundestages 598. Da die Hälfte davon direkt in den Wahlkreisen ermittelt wird, beträgt die Anzahl der Wahlkreise 299. In Bayern gibt es 46 Wahlkreise (212-257). Der Wahlkreis Main-Spessart blieb in seiner Zusammensetzung gleich und besteht nach wie vor aus den Landkreisen Miltenberg und Main-Spessart. Er hat die Wahlkreisnummer 249. Über die gesetzliche Anzahl hinaus können sogenannte Überhangmandate entstehen, durch die sich die Gesamtzahl der Mandate noch erhöhen kann.

FÜNF-PROZENT-HÜRDE

Von der Sitzverteilung sind kleine Parteien („Splitterparteien“) ausgeschlossen. Das sind solche Parteien, die nicht mindestens fünf Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erhalten und auch nicht in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben (Sperrklausel).

KREISWAHLLEITER

Zur Kreiswahlleiterin wurde Frau Sabine Kreußer, Verwaltungsamtfrau beim Landratsamt Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt, Tel: 09353 793-1507, E-Mail:
sabine.kreusser@lramsp.de bestellt.

STIMMZETTEL

Die amtlichen Wahlumschläge bei der Urnenwahl wurden bereits bei der Wahl 2002 abgeschafft. Die Wählerinnen und Wähler brauchen den Stimmzettel vor dem Einwurf in die Urne nicht mehr in einen Wahlumschlag legen, wie dies bei frühren Bundestagswahlen vorgeschrieben war. Alle Stimmzettel enthalten eine Lochung am oberen linken Rand. Die Lochung dient der erleichterten Verwendung einer Stimmzettelschablone durch blinde und sehbehinderte Wähler. Eine Verletzung oder Gefährdung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen, da alle amtlichen Stimmzettel unseres Wahlkreises an gleicher Stelle und in gleichem Durchmesser gelocht sind.

BEWERBER

Im Wahlkreis Main-Spessart bewerben sich 8 Personen um ein „Direktmandat im Deut-schen Bundestag“. Ein „Muster-Stimmzettel“ ist im Internet unter www.Wahlen-in-MIL.de abgebildet.

WAHLBEZIRKE

Im Landkreis Miltenberg wurden insgesamt 144 Wahlbezirke gebildet. Wahlberechtigt sind ca.: 97.000 Bürgerinnen und Bürger.

BRIEFWAHL

Das Bundeswahlgesetz lässt in bestimmten Fällen auch die Stimmabgabe mit Briefwahl zu, zum Beispiel wenn sich ein wahlberechtigter Bürger am Wahltag nicht in seiner Wohngemeinde aufhält. Ebenso kann die Briefwahl aus beruflichen Gründen sowie bei Krankheit, hohem Alter oder körperlichen Gebrechen beantragt werden.

Um mit Briefwahl abzustimmen, muss der Wahlberechtigte bei seiner zuständigen Ge-meinde einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines stellen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte bis ca. vier Wochen vor der Wahl erhält, befindet sich ein Vordruck für den Wahlscheinantrag. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl, 22. September 2017, 18:00 Uhr, und in besonderen Ausnahmefällen noch am Wahltag, bis 15:00 Uhr, bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden.

ERGEBNISSE

Das Landratsamt Miltenberg stellt am Wahlabend das Teilergebnis für den Landkreis Mil-tenberg zusammen. Der Kreiswahlleiter im Landkreis Main-Spessart ist für die Zusammenfassung und Feststellung des Ergebnisses für den gesamten Wahlkreis zuständig.

Im Internet werden die Ergebnisse im Landkreis Miltenberg und im gesamten Wahlkreis unter der Adresse: www.Wahlen-in-MIL.de veröffentlicht, sobald sie vorliegen.

Telefonisch können die Ergebnisse am Wahlabend unter der Telefonnummer 09371 / 501-401 oder -402 erfragt werden.

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