Verstoß gegen das Reisegewerbe

Pressebericht der PI Miltenberg vom 15.04.2016

Miltenberg. Alle Jahre wieder, besonders in der Frühjahrs und Sommerzeit bieten reisende Handwerker ihre Arbeiten an. In der Regel haben die europäischen Ausländer keine erforderlichen Papiere nach der Gewerbeordnung. So boten zwei britische Staatsangehörige einem Miltenberger Grundstücksbesitzer an, seinen Hof kostengünstig zu teeren. Bei diesen Arbeiten wurden sie von einer Streife der PI Miltenberg angetroffen. Wie zu erwarten konnten sie keine Reisegewerbekarte vorlegen, der jüngere von den beiden Männern war bereits schon wegen gleicher Delikte vorgeahndet. Nach Rücksprache mit der Verfolgungsbehörde, dem LRA Miltenberg, wurden von den beiden Männern Sicherheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro erhoben.

Hier möchte die Polizei auch warnen, dass in der Regel, sollten die erforderlichen Genehmigungen bzw. Papiere vorliegen, auch in den meisten Fällen minderwertige Arbeit ohne Garantie durch die Handwerker abgeliefert wird.

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