Förderbescheide für kommunale Badbetreiber

Landrat Jens Marco Scherf (Fünfter von rechts) und Jugendamtsleiter Rüdiger Rätz (rechts daneben) übergaben Förderbescheide aus dem Kommunalen Förderprogramm zur Förderung der Schwimmfähigkeit an mehrere Bürgermeister aus dem Landkreis Miltenberg.
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Förderbescheide in einer Gesamthöhe von 150.000 Euro hat Landrat Jens Marco Scherf am Mittwochmorgen an Bürgermeister aus dem Landkreis übergeben, deren Gemeinden Träger eines öffentlichen Bades sind. Die Mittel stammen aus dem Kommunalen Förderprogramm zur Förderung der Schwimmfähigkeit im Landkreis Miltenberg.

Der Kreistag des Landkreises hatte in seiner Sitzung am 18. Dezember 2017 beschlossen, ein solches Förderprogramm im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe zu schaffen. Damit Kinder das Schwimmen lernen, seien kommunale Bäder unverzichtbar, so der Landrat. Im Bereich der Jugendhilfe im Sinne des Sozialgesetzbuches VIII liege die Schwimmfähigkeit grundsätzlich im Aufgabenbereich eines Landkreises, hatte Scherf in seiner damaligen Haushaltsrede formuliert. Der Kreistag war dieser Auffassung gefolgt und hatte 150.000 Euro pro Jahr für diesen Zweck bereitgestellt.

Die vom Kreistag beschlossene Regelung lautet wie folgt: Kommunale Badbetreiber erhalten einen einheitlichen Sockelbetrag, wenn sie ein geeignetes pädagogisches Konzept haben und dieses auch umsetzen. Darüber hinaus erhalten sie Geld entsprechend der von der Kommune gemeldeten Wasserfläche, die für die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes geeignet ist sowie für die Zahl der erfolgreich ausgebildeten Kinder und Jugendlichen im Grundschulalter. Der Betrag für das Kalenderjahr 2018 pro Gemeinde setzt sich so zusammen: Ein Sockelbetrag von 6000 Euro sowie ein Betrag, der sich jeweils zur Hälfte auf Wasserfläche und Zahl der ausgebildeten Kinder und Jugendlichen bezieht.

Folgende Gemeinden wurden berücksichtigt: Amorbach, Bürgstadt, Elsenfeld, Erlenbach, Faulbach, Großwallstadt, Kleinwallstadt, Klingenberg, Miltenberg, Mönchberg und Wörth.

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