Beschluss
Entschädigungsfrist verlängert
Der Landkreis Miltenberg weist darauf hin, dass es möglich ist, beim Bundesamt für Justiz Entschädigungen anzufordern, wenn Betroffene in der Bundesrepublik Deutschland sowie in der DDR von 1945 bis 1994 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt wurden. Grundlage ist das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG). Einvernehmliche homosexuelle Handlungen standen von 1945...