Umweltausschuss sagt Ja zum Müllhaushalt 2017

Die Abschnitte 4a und 5a der Deponieklasse-II-Deponie in Guggenberg sollen nach dem Willen der Mitglieder des Ausschusses für Energie, Natur- und Umweltschutz ausgebaut werden.
  • Die Abschnitte 4a und 5a der Deponieklasse-II-Deponie in Guggenberg sollen nach dem Willen der Mitglieder des Ausschusses für Energie, Natur- und Umweltschutz ausgebaut werden.
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Auf positive Resonanz ist der Entwurf des Müllhaushalts für das Jahr 2017 im Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz am Montag gestoßen. Die Mitglieder empfahlen dem Kreistag einstimmig die Aufnahme des Zahlenwerks in den Kreishaushalt 2017.

Der Müllhaushalt 2017 umfasst – ohne die ehemalige Klärschlammdeponie Schippach – Einnahmen und Ausgaben von jeweils 13.306.720 Euro. Diese Steigerung von 2,9 Prozent gegenüber dem laufenden Jahr sei Wolfgang Röcklein zufolge unter anderem der Inbetriebnahme des Wertstoffhofes Süd Bürgstadt und den damit zusammenhängenden Personal- und Betriebskosten sowie Abschreibungen geschuldet. Der Leiter der Kommunalen Abfallwirtschaft erwartet zudem sinkende Erlöse beim E-Schrott. Mit steigenden Kosten rechnet Röcklein unter anderem bei der Altholzentsorgung, darüber hinaus werde die Betonsanierung in der Müllumladestation Erlenbach teurer als geplant. Auf rund 25.000 Euro bezifferte er die Kosten für die EDV-Umstellung aufgrund des neuen Betreibers der Müllabfuhr. Sinkende Erlöse befürchtet er in Folge des Verpackungsgesetzes, dessen Einführungsdatum aber noch nicht bekannt sei. Künftig müsse die Abfallwirtschaft ein Viertel des gesammelten Altpapiers an die dualen Systeme abgeben, sagte er und bedauerte das: „In einem guten Jahr entgehen uns dadurch 250.000 Euro.“ Damit der Müllhaushalt ausgeglichen werden kann, steht unter dem Strich eine Zuführung von 1,89 Millionen Euro aus den Gebührenüberschüssen.
Der Müllhaushalt für die Klärschlammdeponie Schippach schließt Röcklein zufolge mit Einnahmen von 2.700 Euro und Ausgaben von143.699 Euro. Diese Differenz müsse der Landkreis aus allgemeinen Finanzmitteln ausgleichen, so Röcklein.
In der Diskussion stand die Öffentlichkeitsarbeit im Fokus. Mehrere Kreisräte stellten die Wichtigkeit dieser Ausgaben – 70.000 Euro sind für 2017 geplant – fest. Man habe auch im laufenden Jahr einiges für die Aufklärung der Bevölkerung getan, stellte Wolfgang Röcklein fest und verwies unter anderem auf Mülltonnenanhänger, die darauf hinweisen, dass Bioabfall nicht in die graue Tonne gehört. Gemeinsam mit einem Fachbüro entwickle man zurzeit Ideen, wie man vor allem die Gruppe der 15- bis 30-Jährigen erreichen könnte. Diese Gruppe gilt als hauptverantwortlich für den Unrat, der neben den Straßen aufgefunden wird. Ob man nicht die Fahrschulen in die Umwelterziehung einbeziehen könne, regte ein Kreisrat mit Blick auf die Tatsache an, dass man hier einen Großteil der genannten Gruppe erreichen könnte.

Dass die Abfallwirtschaft in den Kindergärten und Schulen viel tut, erklärte Ruth Heim, Mitarbeiterin der Abfallwirtschaft. Bei der europäischen Woche der Abfallvermeidung habe man sich dieses Jahr auf die Kindergärten konzentriert, blickte sie auf zahlreiche Aktionen in den acht teilnehmenden Einrichtungen zurück: Basteln, Üben der Mülltrennung, Besuche auf der Müllumladestation und Besuche des Abfallberaters. Man schreibe alle Kindergärten – im Vorjahr waren es Schulen – an, aber zum Mitmachen könne man niemanden zwingen. In den Schulen seien die Lehrpläne voll, die Kindergärten hätten häufig ähnliche Projekte im Jahreslauf integriert, berichtete sie. Landrat Jens Marco Scherf freute sich in diesem Zusammenhang über Aktionen des qualitativen Einzelhandels, der zunehmend Plastiktüten aus dem Sortiment nimmt, um weniger Plastik zu generieren und die Umwelt zu schonen.

Der Ausschuss sagte weiter Ja zur Änderung der Abfallgebührensatzung; auch diese muss der Kreistag beschließen. Diese trage vor allem den Änderungen durch die Inbetriebnahme des Wertstoffhofs Bürgstadt, den steigenden Kosten für die Altholzentsorgung und der Entsorgungsproblematik gefährlicher Stoffe Rechnung, erläuterte Wolfgang Röcklein. Ein Beispiel: Während die Stadt Aschaffenburg für die Entsorgung von Baustyropor 650 Euro pro Tonne verlangt, war der Landkreis Miltenberg mit 125 Euro pro Tonne sehr günstig. Die Entsorgung gefährlicher Abfälle wird nun auch hier teurer: So kostet eine Tonne gefährlicher Abfall zur Entsorgung in der Müllverbrennung künftig 275 Euro, bis 100 Kilogramm (30 Euro) und 200 Kilogramm (60 Euro) gelten Pauschalen.

Einstimmig änderte das Gremium einen Entschluss aus der Mai-Sitzung. Damals hatte man für den Ausbau nur eines Abschnitts der Deponieklasse-II-Deponie in Guggenberg votiert, nun werden es die Abschnitte 4a und 5a. Es sei sinnvoller, die Abschnitte zusammenzufassen, erklärte Wolfgang Röcklein. Der Abschnitt 5a sei aufgrund des Deponierandes und der großen Hangflächen sehr klein, so dass dessen alleiniger Ausbau aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll sei. Mit dem nun geplanten Ausbau verfüge man über ein Volumen von rund 90.000 Kubikmetern, sagte Röcklein, „das reicht für rund 15 Jahre.“ Ein gewisses Risiko berge die kommende Ersatzbaustoffverordnung, schränkte er ein, denn es sei zu befürchten, dass künftig mehr Stoffe auf Deponien entsorgt werden müssten. Durch den größeren Ausbau erhoffe man sich zudem bei der Ausschreibung bessere Preise, ergänzte er.

Röcklein gab bekannt, dass man eine Klage am Landgericht Aschaffenburg zur Mängelbeseitigung im Bereich der Guggenberger Nordböschung, Bauabschnitt 3b, eingereicht habe. Dieser Böschungsteil ist mit Arsenschotter belegt. Da man beschlossen habe, zunächst die Bauabschnitte 4a und 5a auszubauen, werde der Abschnitt 3b noch für Jahrzehnte offen bleiben und nicht mit Abfällen belegt. „Für eine Entwässerung in das Oberflächenwassersystem ist der Arsenschotter nach unserer Meinung ungeeignet und der Einbau durch die damalige Arbeitsgemeinschaft ein Baumangel“, erklärte Röcklein. Deshalb fordere man – noch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist – die Beseitigung des Baumangels und das Aufbringen neuen Schotters. Dies werde nach der fachmännischen Kostenberechnung rund 500.000 Euro kosten.
Zu den Grünabfallsammelplätzen sagte Röcklein, dass die Gemeinden den Landkreis bei der Erfassung der Grünabfälle unterstützen: Die Gemeinden errichten, betreiben und kontrollieren die Plätze, der Landkreis gewährt einen finanziellen Ausgleich. Mittlerweile erfüllten zwölf der 26 gemeindlichen Grünabfallsammelplätze die Vorgaben der Zweckvereinbarung, in sieben Gemeinden seien Veränderungen im Gang. Handlungsbedarf bestehe in weiteren sieben Gemeinden. Vor allem eine Gemeinde, die keine Genehmigung für ihren Platz hat und kein Genehmigungsverfahren betreibt, bereite noch Probleme. Als lobenswert bezeichnete Röcklein die Kooperation von Miltenberg, Kleinheubach und Bürgstadt: Deren Grünabfallsammelplätze würden gemeinsam genutzt und die Öffnungszeiten koordiniert.
Aus nichtöffentlicher Sitzung wurden mehrere Vergaben bekannt gegeben:
Die Einsammlung des Grünabfalls von den gemeindlichen Grünabfallsammelplätzen und Schreddern übernimmt die Firma MR-Agrarservice (Höpfingen), 3000 Tonnen holzige Grünabfälle werden von der Firma Bauer (Bad Rappenau) verwertet. Jeweils 3000 Tonnen krautige Grünabfälle werden von den Firmen Humuswerk Main-Spessart (Gemünden, Kompostierung auf dem Grüngutplatz in Erlenbach), Firma Humuswerk Main-Spessart und MR-Agrarservice (Höpfingen) verwertet. Die Verträge dieser fünf Lose laufen jeweils fünf Jahre.
Die Tiefbauarbeiten am Wertstoffhof Bürgstadt erledigt die Firma Brandel-Bau (Tauberbischofsheim) für 944.654 Euro, eine Containeranlage und eine Überdachung liefert die Firma Losberger (Mannheim) für 163.611 Euro.
Das Entsorgungskontingent für Altholz im Biomassekraftwerk Odenwald wurde von 4500 auf 5600 Tonnen im Jahr 2016 erhöht.

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