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Landratsamt Miltenberg
3G-Regel im Landratsamt gilt bis 13. März 2022

Die Landkreisverwaltung weist darauf hin, dass der Zugang zum Landratsamt Miltenberg und allen Außenstellen weiterhin nur nach der 3G-Regel möglich ist. Das heißt, dass Besucher*innen vollständig geimpft, genesen oder tagesaktuell negativ getestet sein müssen. Die Regelung gilt bis vorerst Sonntag, 13. März. In den Gebäuden gilt zudem weiter die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

  • Landkreis Miltenberg
  • 25.02.22
  • 220× gelesen
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