Richtwerte
Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 stehen zur Verfügung
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Das Landratsamt Miltenberg teilt mit, dass ab sofort die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 zur Verfügung stehen. Diese Richtwerte werden durch die Gutachterausschüsse in der Regel für jedes zweite Kalenderjahr ermittelt. Die nächste Anpassung wird voraussichtlich zum Stichtag 1. Januar 2028 erfolgen.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden, angegeben in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Sie gelten jeweils für einen abgegrenzten Bereich mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen (Bodenrichtwertzone). Einzelne Grundstücke können von den Merkmalen und damit auch vom Wert einer Bodenrichtwertzone abweichen (beispielsweise ein Gartengrundstück in Wohngebiet). Bodenrichtwerte haben allerdings keine bindende Wirkung, sondern stellen Orientierungswerte dar.
Die aktuellen Bodenrichtwerte sowie die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2024 können kostenfrei durch Auswahl des Themas „Planen und Bauen“ im BayernAtlas über www.bayernatlas.de und direkt über www.bodenrichtwerte.bayern.de eingesehen werden. Darüber hinaus erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses auf Anfrage (Telefon: 09371/501-173, E-Mail: gutachterausschuss@lra-mil.de) schriftliche Bodenrichtwertauskünfte. Die Auskünfte sind gebührenpflichtig und werden in der Regel mit 25 Euro pro Einzelauskunft in Rechnung gestellt.
Weitere Informationen im Internetauftritt des Landkreises Miltenberg unter www.landkreis-miltenberg.de/themen/bauen-und-planen/gutachterausschuss.html
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