Klage
Verwaltungsgericht Würzburg entscheidet über Klage des Marktes Weilbach gegen Satzung zur Kreisumlage 2015 & 2016

Würzburg/Miltenberg/Weilbach. Das Verwaltungsgericht Würzburg entschied am 24. März 2021 über die Klage des Marktes Weilbach gegen die vom Landkreis Miltenberg in den Jahren 2015 und 2016 erhobene Kreisumlage.
Das Verwaltungsgericht Würzburg entschied in öffentlicher Verhandlung über die Klage gegen die Kreisumlagen 2015 und 2016. Nach einer kurzen Einführung in den Sach- und Streitstand durch die Berichterstatterin wies der Vorsitzende sodann darauf hin, dass nach Ansicht des Gerichts die Satzung daran leide, dass die in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichts Bayreuth im Dezember 2018 formulierten Kriterien zur Datenermittlung der Gemeindefinanzen nicht berücksichtigt und den Kreistagsmitgliedern nicht ausreichend zur Kenntnis gegeben worden seien. Diese formalen Vorgaben werden seit Rechtsprechung durch die Kreisverwaltung bei der Aufstellung der Kreishaushalte und Festlegung der Kreisumlage berücksichtigt.
Danach leide die Haushaltssatzung aber an einem nicht zu heilenden formalen Fehler, der zur Rechtswidrigkeit und zur Aufhebung der angefochtenen Bescheide an den Markt Weilbach führe.
Sowohl der erste Bürgermeister des Marktes Weilbach Robin Haseler als auch Landrat Jens Marco Scherf erwarten nun die schriftliche Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtes, um sich anschließend über den weiteren Weg ins Benehmen zu setzen.

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