Lenbensräume schützen
In der Natur nur auf ausgewiesenen Plätzen parken
Unerlaubtes Befahren und Parken kann Lebensräume beschädigen Die untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass das Befahren von Wiesen sowie das Parken auf Wiesen und Grünflächen zum Schutz der Natur und der Landschaft sowie der darin vorkommenden Tier- und Pflanzenarten nicht gestattet ist. Das unerlaubte Befahren und Parken kann Lebensräume beschädigen und deren Pflege erschweren. Eine Zuwiderhandlung kann mit einem Bußgeld belegt werden (Artikel 57 Abs. 4, Nr. 3 Bayerisches...