Gültigkeit „Berechtigungsschein 1“ läuft ab – Masken können bis 27. Februar in Apotheken abgeholt werden
Das Landratsamt weist darauf hin, dass bereits am Sonntag, 28. Februar 2021, der Abgabezeitraum bei den Apotheken für Schutzmasken mit hoher Schutzwirkung abläuft! Bis zum Samstag, 27. Februar 2021, können Bezugsberechtigte den Berechtigungsschein 1 in jeder Apotheke gegen eine Eigenbeteiligung von 2,00 Euro einlösen. Die Scheine sind den meisten Bezugsberechtigten bereits per Post von ihrer Krankenkasse zusammen mit dem Berechtigungsschein 2 mit einer Gültigkeit vom 16. Februar 2021 bis zum...