Seniorenberatung
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 stehen nun 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung
Die Beratungsstelle für Senioren und Pflegende Angehörige weist darauf hin, dass vom 1. Juli 2025 an Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst werden.
Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 stehen künftig 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung – flexibel einsetzbar, je nach Bedarf. Die bisherige Aufteilung und Verschiebung von Beträgen zwischen zwei getrennten Töpfen entfallen.
Der neue Jahresbetrag kann zum Beispiel genutzt werden für:
- einen Aufenthalt im Pflegeheim,
- die stundenweise Vertretung durch einen Pflegedienst,
- oder durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn, wenn die Pflegeperson verhindert ist – etwa im Urlaub oder bei Krankheit.
Weitere Vorteile der Neuregelung:
Keine Wartezeit mehr: Die bisher vorgeschriebene „Vorpflegezeit“ von sechs Monaten entfällt.
- Der Jahresbetrag kann ab sofort nach Feststellung von Pflegegrad 2 genutzt werden.
- Pflegegeld wird weiterbezahlt: Für bis zu acht Wochen Verhinderungspflege wird die Hälfte des monatlichen Pflegegeldes weitergezahlt.
- Höhere Vergütung für Angehörige: Übernehmen nahe Verwandte die Verhinderungspflege, können sie künftig das Doppelte des Pflegegeldes abrechnen – bislang war nur das 1,5-fache möglich.
Wichtig:
Die Antragsstellung bei der jeweiligen Pflegekasse ist weiterhin erforderlich – sowohl für Verhinderungs- als auch für Kurzzeitpflege. Die Beantragung ist auch nachträglich möglich.
Das Team der Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige berät Ratsuchende gerne.
Kontakt: Telefon: 09371/6694920, E-Mail: info@seniorenberatung-mil.de, Internet: www.seniorenberatung-mil.de wi
Autor:Blickpunkt MIL aus Miltenberg |
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