Garten
Fallobst darf nicht auf Grüngutplätze
Fallobst in Bioenergietonne BET entsorgen
Im Spätsommer bzw. Herbst stellt sich alljährlich die Frage, „wohin mit dem Fallobst“. Es ist kein Bestandteil der Grüngutverwertung und darf somit nicht an Grüngutplätzen oder -abgabestellen abgegeben werden. Große Mengen an Fallobst können auf Grüngutplätzen zu Vermatschung und Ungezieferproblemen führen und im Extremfall eine Ablehnung des Verwerters bewirken. Einzelnes Obst an Ästen oder Baumschnitt ist unproblematisch – auch hier „macht es die Menge“! Der richtige Entsorgungsweg für...