Mehrwegverpackungen in der Gastronomie
Mehrwegverpackungspflicht seit 1. Januar 2023 in Kraft
Für Betriebe, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen verpacken und verkaufen, gilt seit 1. Januar 2023 die Mehrwegangebotspflicht. Betriebe, die Lebensmittel in Einweg-Kunststoffverpackungen oder Einweggetränkebechern abgeben, müssen alternativ Mehrwegverpackungen anbieten und zurücknehmen. Das betrifft etwa Restaurants, Cafes, Bistros, Kantinen, Mensen, Imbisse, Tankstellen. Ausgenommen sind „Letztvertreiber“ mit nicht mehr als fünf Beschäftigten, deren Verkaufsfläche 80 Quadratmeter nicht...