PRESSEINFORMATION von Haus & Grund Bayern
Wespen in Haus und Garten:
Wespen stehen in Deutschland gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz unter Artenschutz. Daher ist es verboten, sie zu töten oder ihre Nester zu zerstören. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden, warnt Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern.
Dennoch muss man ein Nest nicht in jedem Fall tolerieren. Liegt ein vernünftiger Grund vor, beispielsweise weil sich ein Nest im Rollladenkasten befindet und dadurch eine unzumutbare Situation entsteht oder weil jemand in Ihrem Haushalt allergisch auf Wespenstiche reagiert, darf man Nester professionell entfernen oder umsiedeln lassen, so Dr. Ulrike Kirch- hoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern. Je nach Wespenart ist hierfür im Einzelfall allerdings zusätzlich eine Genehmigung erforderlich. Die unteren Naturschutzbehörden – angesiedelt bei den Landratsämtern oder kreisfreien Städten – bieten hierzu Beratungen an.
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