Gesundheitsamt
Wasseranlagen online melden
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Informationen des Gesundheitsamts
Die Errichtung oder Änderungen von Wasserversorgungsanlagen (WVA) und Nichttrinkwasseranlagen müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden.
Die Anzeige ist ab jetzt bequem online möglich. Folgende WVA sind betroffen:
- Zentrale (meist kommunale) WVA
- Dezentrale WVA, aus denen weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser pro Tag entnommen werden oder die gewerblich / öffentlich genutzt werden
- Eigen-WVA, aus denen weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser pro Tag zur eigenen Nutzung entnommen werden
- Mobile WVA, etwa auf Schiffen
- Gebäude-WVA, aus denen Wasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird (etwa Krankenhaus, Schule, Hotel)
- Zeitweilige WVA, etwa auf Märkten
- Nichttrinkwasseranlagen (etwa Brauchwasseranlagen für Regenwassernutzung), die in Haushalten zusätzlich zu Trinkwasseranlagen installiert sind
Auf der Homepage des Gesundheitsamtes sind der Online-Antrag und Erläuterungen unter „Gesundheitsschutz/Umwelthygiene“ verlinkt.
Bei Fragen zur Anzeige ist das Gesundheitsamt telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Der Online-Antrag ist ein weiterer Schritt zu einer effizienten bürgerfreundlichen und digitalen Verwaltung.
Die Digitalisierung des Gesundheitsamtes wird gefördert von der Europäischen Union. rue
Autor:Blickpunkt MIL aus Miltenberg |
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