Empfehlung
Nachweis eines Wolfes bei Nutztierrissen
- hochgeladen von Landratsamt Miltenberg
Am 5. September 2025 wurden im Landkreis Miltenberg vier tote Schafe und eine tote Ziege aufgefunden. Der Fall wurde von einem Mitglied des Netzwerks Große Beutegreifer dokumentiert. Laut Mitteilung des Landesamts für Umwelt (LfU) hat die DNA-Analyse die Beteiligung eines Wolfes ergeben. Genauere Angaben zum Individuum liegen bislang noch nicht vor.
Über die Homepage des LfU unter Monitoring von Wölfen können weitere Informationen zu dem Fall eingesehen werden.
In allen Regionen Bayerns können jederzeit einzelne Wölfe zu- oder durchwandern, sowohl aus dem Nordosten Deutschlands als auch aus Polen, Tschechien und den Alpen. Vor allem junge Rüden wandern auf der Suche nach einem eigenen Territorium sehr weite Strecken von täglich 50 bis zu 70 km oder mehr. Der Wolf ist von Natur aus vorsichtig und weicht dem Menschen aus. Seit der erneuten Anwesenheit von Wölfen in Deutschland hat es keinen Angriff auf Menschen durch Wölfe gegeben. Sollten Sie dennoch einem Wolf begegnen, empfiehlt das LfU folgende Verhaltensregeln:
• Haben Sie Respekt vor dem Tier.
• Laufen Sie nicht weg. Wenn Sie mehr Abstand möchten, ziehen Sie sich langsam zurück.
• Falls Sie einen Hund dabeihaben, sollten Sie diesen in jedem Fall anleinen und nahe bei sich behalten.
• Wenn Ihnen der Wolf zu nahe erscheint, machen Sie auf sich aufmerksam. Sprechen Sie laut, gestikulieren Sie oder machen Sie sich anderweitig deutlich bemerkbar.
• Laufen Sie dem Wolf nicht hinterher.
• Füttern Sie niemals Wölfe; die Tiere lernen sonst sehr schnell, menschliche Anwesenheit mit Futter zu verbinden und suchen dann eventuell aktiv die Nähe von Menschen.
Für eine bestmögliche Information der Öffentlichkeit gibt das Bayerische Landesamt für Umwelt Hinweise zum Verhalten bei Begegnungen mit Wölfen in seinen FAQs und in folgendem Merkblatt:
https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/doc/nat_00395_wolf_und_mensch.pdf
Nutztierhalter in der Umgebung des Ereignisses können entsprechende Präventionsmaßnahmen (bspw. wolfsabweisende Zäunung) ergreifen. Bei solchen aktuellen Wolfsereignissen werden sog. "Ereignisgebiete" mit einem Radius von 10 km ausgewiesen. Diese sind sowohl in die Förderkulisse für Herdenschutzzäune als auch in die Förderkulisse für Herdenschutzhunde integriert. Halter von Nutztieren, die nachweislich von einem Wolf gerissen wurden, können eine Ausgleichszahlung erhalten. Nähere Informationen hierzu können ebenfalls über die vom LfU veröffentlichten FAQs abgerufen werden.
Hinweise zum Wolf nimmt die Fachstelle Große Beutegreifer des LfU unter 09281/1800 4640 täglich, auch am Wochenende, von 10 bis 16 Uhr entgegen.
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