Anhaltende Trockenheit setzt dem Wild zu
Wasserentnahme aus dem Main zur Versorgung des Wildes ermöglicht

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Miltenberg, 13. August 2026 – Die seit Wochen anhaltende Trockenheit stellt die heimische Tierwelt vor erhebliche Herausforderungen. Ausbleibende Niederschläge sowie fehlender Tau führen dazu, dass Wildtiere in vielen Revieren kaum noch die nötige Flüssigkeit aufnehmen können.
Besonders problematisch ist die Situation für Jungwild und säugende Muttertiere. Wenn über längere Zeit ausreichend Wasser fehlt, kann dies die körperliche Verfassung der Tiere erheblich beeinträchtigen. Bei Muttertieren kann insbesondere während der Säugezeit die ausreichende Versorgung mit Wasser für die Milchbildung von großer Bedeutung sein. In Verbindung mit der anhaltenden Hitze und dem fehlenden natürlichen Wasserangebot kann dadurch die Versorgung des Nachwuchses gefährdet werden. In besonders betroffenen Bereichen besteht deshalb die Sorge, dass Jungtiere aufgrund der zunehmend schwierigen Bedingungen geschwächt werden und verenden.
Vor diesem Hintergrund hat der Bay. Jagdschutzverein Miltenberg e.V. beim Landratsamt Miltenberg angeregt zu prüfen, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen Wasser zur Unterstützung des Wildes aus öffentlichen Gewässern entnommen werden kann.

Wasserentnahme aus dem Main derzeit möglich

Das Landratsamt Miltenberg, Fachbereich Wasserrecht, hat diese Fragestellung kurzfristig geprüft. Das Ergebnis ist für die Revierverantwortlichen von großer Bedeutung:
Eine Wasserentnahme aus dem Main zur Versorgung des Wildes ist derzeit im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs zulässig.
Nach der aktuellen Einschätzung wird eine Entnahme von 1.000 bis maximal 2.000 Litern pro Woche und Revier angesichts des derzeitigen Wasserabflusses des Mains als geringe Menge angesehen. Diese Menge wird derzeit als für den Main noch verkraftbar bewertet.
Damit besteht für die Revierverantwortlichen die Möglichkeit, während der anhaltenden Trockenperiode Wasser aus dem Main zu entnehmen, in die jeweiligen Reviere zu transportieren und dort dem Wild zur Verfügung zu stellen.
Die Regelung gilt jedoch ausdrücklich vorbehaltlich künftiger, anderslautender Vorgaben übergeordneter Stellen. Die aktuelle Situation ist daher weiterhin aufmerksam zu beobachten.

Entnahme aus kleineren Gewässern weiterhin verboten

Anders stellt sich die Situation bei den übrigen Gewässern im Landkreis Miltenberg dar.
Aufgrund der bereits sehr niedrigen Wasserstände und Abflüsse ist eine Entnahme aus den kleineren Gewässern derzeit nicht zulässig. Aus Bächen, kleineren Flüssen – mit Ausnahme des Maines – und Teichen darf ohne eine ausdrückliche wasserrechtliche Erlaubnis kein Wasser entnommen werden.
Die Revierverantwortlichen werden daher ausdrücklich gebeten, diese Vorgabe zu beachten und ausschließlich die derzeit eröffnete Möglichkeit der Wasserentnahme aus dem Main zu nutzen.

Strenge Vorgaben zum Schutz von Gewässer und Tierwelt

Auch bei der zulässigen Wasserentnahme aus dem Main sind wichtige Vorgaben einzuhalten.
Die Pumpe muss:
• mindestens einen Meter Abstand zum Ufer haben,
• in einer Tiefe von mindestens einem Meter unterhalb der Wasseroberfläche betrieben werden und
• mit einem Saugkorb mit einer maximalen Maschenweite von zwei Millimetern ausgestattet sein.
Der Saugkorb dient insbesondere dem Schutz von Fischen und anderen Lebewesen im Main und soll verhindern, dass diese durch die Wasserentnahme geschädigt werden.
Für den Zugang zum Main dürfen ausschließlich bereits vorhandene Infrastrukturen wie Rampen, Slipanlagen oder Fähranleger genutzt werden.
Bei der Wasserentnahme ist außerdem der Jagdschein als Nachweis mitzuführen.
In Abstimmung mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) kann in diesem Fall auf eine ansonsten erforderliche zusätzliche Vereinbarung zur Gewässernutzung verzichtet werden.

Verantwortung für das Wild in einer außergewöhnlichen Wetterlage

Die derzeitige Trockenperiode macht deutlich, wie wichtig eine verantwortungsvolle und schnelle Reaktion auf außergewöhnliche Witterungsbedingungen ist. Gerade während der Aufzuchtzeit ist das natürliche Wasserangebot für die heimische Tierwelt von erheblicher Bedeutung.
Wo natürliche Wasserstellen vollständig austrocknen oder nicht mehr ausreichend zur Verfügung stehen, können künstlich geschaffene Wasserstellen eine wichtige Unterstützung darstellen. Dies gilt insbesondere für Bereiche, in denen sich Wildtiere aufgrund der anhaltenden Hitze und des fehlenden Wassers zunehmend unter Stress befinden.
Die Möglichkeit, Wasser aus dem Main zu entnehmen, stellt deshalb für die betroffenen Reviere eine wichtige Unterstützung dar. Gleichzeitig appellieren die Verantwortlichen an alle Revierpächter und Revierverantwortlichen, die Entnahme verantwortungsvoll, sparsam und ausschließlich im Rahmen der vorgegebenen Bedingungen durchzuführen.

Dank an das Landratsamt Miltenberg

Die Initiative zur Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten ging vom stellvertretenden Vorsitzenden der BJV-Kreisgruppe Miltenberg, Stefan Zeller, aus und wurde vom 1. Vorsitzenden Ralph Keller massiv unterstützt und entscheidend begleitet. Der Bay. Jagdschutzverein Miltenberg e.V. bedankt sich ausdrücklich bei Herrn Landrat Björn Bartels und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamtes Miltenberg für die schnelle Prüfung und das hohe Engagement in dieser Angelegenheit.
Gerade angesichts der außergewöhnlichen Trockenheit zeigt die kurzfristige Abstimmung zwischen Jägerschaft, Landrat und den zuständigen Fachstellen, wie wichtig eine pragmatische und verantwortungsvolle Zusammenarbeit zum Schutz der heimischen Tierwelt ist.
Die BJV-Kreisgruppen Miltenberg und Obernburg stehen den Revierverantwortlichen für nähere Auskünfte und Rückfragen zur Verfügung.

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