Corona
Maskenpflicht nach §25 (1) 7. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung § 25 (1) wird bezüglich der Pflicht zum Tragen einer Maske auch während des Unterrichts in Grundschulen und weiterführenden Schulen im Landkreis Miltenberg nicht außer Kraft gesetzt!

Mit Umschalten der bayerischen Corona-Ampel auf Stufe „rot“ wird automatisch die Vorgabe aus dem § 25 (1) der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Fassung vom 22.10.2020 in Kraft gesetzt: Abweichend von § 18 Abs. 2 Satz 2 besteht Maskenpflicht auch am Platz an Schulen aller Jahrgangsstufen; § 18 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b und Nr. 3 bleibt unberührt.

Seit Gültigkeit dieser Anordnung wurde in dieser Woche vermehrt der Wunsch an das Landratsamt herangetragen, die Anordnung des Freistaates Bayern außer Kraft zu setzen.
Hierzu stellt das Landratsamt nach gewissenhafter Abwägung folgende Entscheidung, letztlich zu treffen durch das Staatliche Gesundheitsamt, dar:
Die Regelung zum verpflichtenden Tragen einer Alltagsmaske auch am Platz im Unterricht nach § 25 (1) in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist die festgelegte Regel. Diese gilt für alle Gebietskörperschaften, wenn die Inzidenzwerte über 50 Neuinfektionen innerhalb einer Woche, berechnet auf 100.000 Einwohner*innen, steigen.
Ausnahmen hiervon sind durch eine Allgemeinverfügung der Gebietskörperschaft möglich, müssen aber stichhaltig begründet sein.

Aufgrund des aktuell sehr dynamischen und räumlich wie örtlich nicht eingrenzbaren Infektionsgeschehens im Landkreis Miltenberg, welches auch weiterführende Schulen, Grundschulen und Kindertagesstätten betrifft, wird das Landratsamt Miltenberg aus Verantwortung für die weitere Entwicklung des gesamten Infektionsgeschehens im Landkreis Miltenberg die Vorgabe aus der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahme nicht außer Kraft setzen.

Besonders die Regelung hinsichtlich der Vorgabe zum Tragen der Alltagsmaske auch am Platz im Unterricht wird bis zu den Herbstferien vor dem Hintergrund der Entwicklung des weiteren Infektionsgeschehens beobachtet und dann neu beurteilt werden.
Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass § 18 Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 b der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung es den Lehrkräften ermöglicht, aus pädagogischen oder schulorganisatorischen Gründen die Maske abnehmen zu lassen. Das beinhaltet beispielsweise die notwendige Trinkpause während der Unterrichtsstunde oder ein unterrichtlich notwendiges Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung. Hier kann und darf die Lehrkraft eigenverantwortlich handeln!

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Aktuelle Angebote

Gesundheit & WellnessAnzeige
3 Bilder

Spezialisten in unserer Region
Ambulanter Pflegedienst Carolin Schwarz - menschlich und kompetent

Wir, das Pflege- und Hauswirtschaftsteam des Ambulanten Pflegedienstes Carolin Schwarz, sind seit 2019 als etablierter Pflegedienst in Buchen für unsere Patienten und ihre Angehörigen da. Menschlich und kompetent kümmern wir uns täglich und mit viel Freude und Engagement um die ganzheitliche Pflege, Behandlung und Betreuung hilfebedürftiger Menschen in ihrem eigenen Zuhause. Die Individualität eines  Menschen mit all seinen Bedürfnissen und Wünschen steht für uns in unserem Tun an erster...

Essen & TrinkenAnzeige

Faust holt die Frankfurt International Trophy
Brauhaus Faust ist die beste Brauerei Deutschlands 2024

"Es ist ein Heimsieg mit höherer Bedeutung", freut sich Johannes Faust, Geschäftsführer des Brauhaus Faust zu Miltenberg. Denn das "Das bleibt unter uns"-Bier der Churfranken hat längst auch seine Fangemeinde in Rhein-Main gefunden. Dort, in der Metropole Frankfurt, findet seit Jahren der Wettbewerb Frankfurt International Trophy statt. In den Kategorien des Wettbewerbs werden jeweils internationale Biere, Spirituosen und Weine degustiert, bewertet und einem Ranking unterzogen. In 2024 etwa,...

Bauen & WohnenAnzeige
17 Bilder

Küchenangebot
Nolte Ausstellungsküche inklusive Elektrogeräte bei E-KüchenDesign in Weilbach

Preis: 7.900 € statt 9.186 €* inkl. MwSt. *Ursprünglicher Preis des Anbieters Preis inklusive Geräte » Modell / Dekor ist nachlieferbar » Küche ist umplanbar » Montage gegen Aufpreis möglich ARTIKELBESCHREIBUNGNEU Nolte Ausstellungsküche M20 Manhattan Uni 48B Black Green und A19 Artwood 22N Asteiche natur Moderne Einbauküche in U-Form mit Hochschrank Angebotstyp Musterküche Küchen Beschreibung M20 Manhattan Hersteller Nolte Front M20 Manhattan Uni 48B Black Green und A19 Artwood 22N Asteiche...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.