Gesetz

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Foto: Alois Grundner auf Pixabay

Freinacht 2020
Keine Scherze in der Nacht zum 1. Mai!

Die Polizei weist darauf hin, dass es keinen triftigen Grund darstellt, die Wohnung zu verlassen, um in der Nacht zum 1. Mai etwaige „Freinacht-Scherze“ zu veranstalten. Dies stellt einen Verstoß nach dem Infektionsschutzgesetz dar. Die unterfränkische Polizei wird zur Überwachung der Bestimmungen der Rechtsverordnung verstärkt im Einsatz sein. Auf der Seite des Innenministeriums "Häufig gestellt Fragen" heißt es beim Punkt "Was gilt für Brauchtum und Versammlungen zum 1. Mai"  u.a. ... "Die...

  • Miltenberg
  • 30.04.20
  • 597× gelesen
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