Bis März 2027
Schutzstatus der Geflüchteten aus der Ukraine
Das Landratsamt Miltenberg weist darauf hin, dass die Aufenthaltserlaubnisse nach Paragraph 24 Aufenthaltsgesetz von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, automatisch bis zum 4. März 2027 fortgelten. Voraussetzung ist, dass die Aufenthaltserlaubnis am 1. Februar 2026 gültig ist. Das hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat durch Rechtsverordnung festgelegt (Zweite Verordnung zur Änderung der...