„Legal High“ Produkte mit tödlichem Potenzial – Unterfränkische Polizei warnt eindringlich vor Konsum

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Schweinfurt vom 29.01.2016

BEREICH MAIN-RHÖN. Nach dem Tod zweier Menschen Anfang Dezember und Ende Januar laufen die Ermittlungen der Kripo Schweinfurt, die in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Schweinfurt geführt werden, hinsichtlich der genauen Umstände weiter auf Hochtouren. Ein Zusammenhang der tragischen Todesfälle mit den sogenannten „legal highs“ ist weiterhin wahrscheinlich.

Wie bereits mehrfach berichtet, hatte die Kriminalpolizei Schweinfurt in zwei Fällen die Ermittlungen aufgenommen, nachdem ein 22-Jähriger und eine 40-Jährige nach dem Konsum von Kräutermischungen ums Leben gekommen sind.

Dass Menschen durch die Einnahme der Substanzen ums Leben kommen, ist auch für die Polizei ein aktuelles Phänomen, das ganz eindeutig zeigt: Die sich im Umlauf befindlichen Produkte bergen auch eine akute tödliche Gefahr! Potentielle Konsumenten sollten sich dem bewusst sein und die Finger von den Stoffen lassen, die oftmals als vermeintliche Alternative zu klassischen Betäubungsmitteln Verwendung finden.

Am 02. Dezember war ein 22-Jähriger in Sulzfeld (Lkr. Rhön-Grabfeld) von seinem Vater tot in seinem Zimmer aufgefunden worden. Die Ermittlungen brachten zu Tage, dass der junge Mann im Vorfeld eine Kräutermischung namens „After Dark“ in einem Online-Versandhandel bestellt hatte und diese dann geraucht hatte. Im Rahmen einer von der Staatsanwaltschaft Schweinfurt angeordneten Obduktion stellte sich heraus, dass die Todesursache nicht eindeutig feststellbar war. Nähere Erkenntnisse soll ein toxikologisches Gutachten bringen, das bereits in Bearbeitung ist.

Die Kripo Schweinfurt hat in der Folge auch Ermittlungen gegen den Betreiber des Shops aufgenommen. Letztlich verliefen die Bemühungen der Fahnder in einem Gewirr aus Briefkastenfirmen bislang im Sande. Die Reststoffe der Kräutermischung wurden bereits vom Bayerischen Landeskriminalamt untersucht und die Wirkstoffe identifiziert. Darin fanden sich synthetische Cannabinoide, die durch chemische Verfahren gewonnen worden waren. Letztlich stellte sich heraus, dass die Inhaltsstoffe allesamt nicht in der Anlage des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt sind. Somit entfällt auch eine mögliche Strafbarkeit im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, was aber die Gefährlichkeit dieser Stoffe nicht mindert.

Im Fall der mittlerweile verstorbenen 40-Jährigen wurde bekannt, dass im Vorfeld eine Kräutermischung namens „Scooby Doo“ geraucht worden war.

Nach dem Konsum von synthetischen Cannabinoiden, meist in Form von sogenannten „Kräutermischungen“ oder „Badesalzen“ wurden in den letzten Jahren immer mehr notfallmedizinische und psychiatrische Behandlungen dokumentiert, was auf eine erhöhte Toxizität hinweist. Zu den Symptomen zählen laut Medizinern hierbei psychotische Zustände mit Panikattacken, starke Verwirrtheit und Desorientierung, die in einigen Fällen längerfristige stationäre psychiatrische Behandlungen erforderlich machten. Daneben sind aber auch ernsthafte physische Komplikationen mit Atembeschwerden, Krampfanfällen, Kreislaufkollaps und längerer Bewusstlosigkeit bekannt, in Einzelfällen sogar tödliche Vergiftungen oder auch Suizide.

Auch bei der Unterfränkischen Polizei sind immer wieder Einsätze zu verzeichnen, die im Zusammenhang mit den „legal highs“ stehen. Nicht selten stehen die Konsumenten völlig neben sich, werden aggressiv oder sind kaum noch ansprechbar.

Die Konsumenten bestellen die Stoffe in den meisten Fällen über das Internet. Sie unterliegen keiner Überprüfung von staatlichen Stellen hinsichtlich der Inhaltsstoffe und auch der Konzentration. In den Shops sowie auf den Packungen wird darauf hingewiesen, dass die Kräutermischungen oder Badesalze nicht zum menschlichen Konsum gedacht sind. Hierdurch versuchen die Hersteller bzw. Händler sich ihrer Verantwortlichkeit zu entziehen, obwohl ihnen genau bekannt sein dürfte, wofür diese Stoffe benutzt werden. Durch bunte Verpackungen und phantasievolle Namen besteht die Gefahr, dass gerade junge Menschen auf die Produkte aufmerksam werden.

Insgesamt warnt die Unterfränkische Polizei eindringlich vor dem Konsum solcher Produkte. Sie bergen letztlich Lebensgefahr, wenn sie konsumiert werden. Sollten Freunde, Angehörige oder Eltern feststellen, dass sich nahestehende Personen mit den Stoffen beschäftigen, sollte die Gefahr offen angesprochen werden. Die behördlichen Drogenberatungsstellen stehen Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.

Autor:

meine-news.de Redaktion aus Miltenberg

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