Kreisausschuss sagt Ja zum Haushalt der Rohe’schen Altenheimstiftung

Einstimmig hat der Kreisausschuss am Montag den Wirtschaftsplan der Rohe’schen Altenheim-Stiftung Kleinwallstadt beschlossen. Die Leiterin der Einrichtung, Kerstin Weckwerth, erläuterte dem Gremium nicht nur die reinen Zahlen, sondern ging auch auf diverse Herausforderungen ein, mit denen sich die Verwaltung befassen muss.

So wies Weckwerth unter anderem auf Änderungen des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes hin, die Auswirkungen auf die Altenheim-Stiftung haben. Dabei gehe es unter anderem um bauliche Mindestanforderungen wie etwa größere Zimmer und Barrierefreiheit, die Altenheimbetreiber umsetzen müssen. Die Stiftung habe deswegen einen Antrag auf Befreiung von diesen Änderungen gestellt. Müssten beispielsweise Einzel- oder Doppelzimmer größer werden, wären umfangreiche Umbaumaßnahmen notwendig, sagte Weckwerth. Diese würde zur Folge haben, dass möglicherweise zehn Pflegeplätze wegfallen könnten. Das hätte höhere Ausgaben bei geringeren Einnahmen zur Folge mit der Konsequenz, dass sich die Kosten für Pflegebedürftige erhöhen könnten. Alternativ sei zu überlegen, einen Erweiterungsbau zu errichten.

Die Verwaltung der Altenheim-Stiftung habe zudem einen hohen Aufwand bewältigen müssen angesichts der Änderungen des Pflegestärkungsgesetzes, blickte sie zurück. Für die Bewohnerinnen und Bewohner des Heims brächte das Gesetz aber positive Änderungen: So habe ein Bewohner, der von Pflegestufe zwei in den Pflegegrad drei übergeleitet wird, monatlich fast 200 Euro weniger Eigenleistung bei Bezug eines Einzelzimmers zu bezahlen. „Nun warten wir gespannt auf den neuen Personalschlüssel“, so Weckwerth.

Der Erfolgsplan, der die Erträge und Aufwendungen des Jahres 2017 darstellt, schließt in den Erträgen bei 5.014.400 Euro und in den Aufwendungen mit 4.947.400 Euro, was einem geplanten Überschuss von 67.000 Euro entspricht. Im Vermögensplan, der in etwa dem Finanzhaushalt von Kommunen entspricht, sind jeweils Einnahmen und Ausgaben von 178.211 Euro vorgesehen. Weckwerth plant weder mit der Aufnahme von Krediten noch mit Verpflichtungsermächtigungen. Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben sind bis höchstens 250.000 Euro vorgesehen.

Einstimmig beschloss der Kreisausschuss darüber hinaus die Erstellung eines Gutachtens, um die Umsetzung und Wirkungsweise der touristischen Strukturen im Landkreis Miltenberg zu beleuchten im Hinblick auf Optimierungspotenziale. Dabei sollen auch die Schnittstellen der Touristischen Arbeitsgemeinschaften Räuberland, Churfranken, Bayerischer Odenwald und Unteres Mümlingtal zum Destinationsmarketing Spessart-Mainland sowie TourismusServiceOdenwald-Bergstraße mit der Odenwald Tourismus GmbH unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen unter die Lupe genommen werden. Wie die Büroleiterin von Landrat Jens Marco Scherf, Susanne Seidel, erklärte, sei es an der Zeit, zehn Jahre nach der Neuordnung der Tourismusstrukturen die Umsetzung und die erzielte Wirkungsweise der veränderten touristischen Struktur im Landkreis Miltenberg im Hinblick auf Optimierungspotenziale untersuchen zu lassen. Vom Gutachten erhoffe man sich Vorschläge für Handlungsempfehlungen bezüglich einer Optimierung im Hinblick auf Kooperation und Finanzströme. Dies tue man auch angesichts mehrerer vorliegender Anträge von touristischen Arbeitsgemeinschaften, erklärte Seidel.

Sie wies darauf hin, dass man bereits Ende 2016 einen Förderantrag der TAG Churfranken zurückgestellt habe, da man erst wissen wollte, ob die Tourismusförderung unter das EU-Beihilferecht fällt oder nicht. Nun seien weitere ähnliche Anträge der Gemeinde Mömlingen (als Teil der TAG Mümlingtal) und der TAG Bayerischer Odenwald eingegangen, erläuterte Seidel. Aufgrund der immer noch nicht geklärten EU-Regelung und angesichts des in Auftrag gegebenen Gutachtens empfehle man, diese Anträge bis zur Vorlage des Gutachtens zurückzustellen. Dies beschloss das Gremium bei einer Gegenstimme.

Aus dem gleichen Grund stellte der Kreisausschuss auch einen Antrag des Tourismusverbands Räuberland auf projektbezogene Förderung zur Fortschreibung der „Qualitätsregion Wanderbares Deutschland“ zurück.

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