Gehölzrückschnitt
Bäume, Sträucher und Gehölzstrukturen jetzt zurückschneiden
Rückschnitte und Baumfällungen außerhalb der zulässigen Zeit nur in Ausnahmefällen erlaubt Da in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar Gehölzrückschnitte wieder zulässig sind, macht das Landratsamt auf die Bestimmung des Paragrafen 39 (Absatz 5, Nummer 2) des Bundesnaturschutzgesetzes aufmerksam. Außerhalb dieses Zeitraums ist es demnach „verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und...