Informationen über den Weg in die Arbeit

Welche Möglichkeiten bieten die Agentur für Arbeit und das Jobcenter Menschen mit Migrationshintergrund beim Schritt in Ausbildung und Beruf? Mit Interesse haben die Mitglieder des Integrationsbeirats am Montagabend im Landratsamt den Ausführungen von Eva Fritsch (Agentur für Arbeit) und Dieter Scheurich (Jobcenter) gelauscht.

Fritsch zufolge ist die Agentur für Arbeit für die Beratung zuständig, sobald ein Flüchtling eine Aufenthaltsgestattung bekommen hat (bis über den Asylantrag entschieden ist) und wenn eine Duldung vorliegt (Aussetzung der Abschiebung). Sobald das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine positive Asylentscheidung trifft und eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, können die Betroffenen arbeiten. Bei einer Aufenthaltsgestattung dürfen die Betroffenen nach drei Monaten arbeiten, dazu sei aber eine Erlaubnis der Ausländerbehörde nötig. Dabei handelt es sich um einen nachrangigen Arbeitsmarktzugang. Wenn das Asylverfahren negativ ausgegangen ist und der Betroffene geduldet wird, liegt die Beschäftigungserlaubnis im Ermessen der Ausländerbehörde. Bei Berufsausbildungen sind Fritsch zufolge Ausnahmen möglich. Wer aus sicheren Herkunftsländern kommt, darf nicht arbeiten. Das betrifft zurzeit Bosnien und Herzegowina, Ghana, EjR Mazedonien, Senegal, Serbien, Albanien, Kosovo und Montenegro.

Wichtig für den Zugang zum Arbeitsmarkt ist laut Fritsch die Kenntnis der deutschen Sprache. Dies werde durch den Berufspsychologischen Service getestet, durch ein bildgestütztes neues Verfahren namens Myskills werden die Kenntnisse in mehreren Berufsbildern ermittelt. Berufsabschlüsse in einem bestehenden Arbeitsverhältnis werden etwa durch das Programm WeGebAU gefördert. Die Agentur gibt laut Fritsch auch Berechtigungsscheine für die Teilnahme an Integrationskursen aus sowie für die Teilnahme an Deutschkursen nach der Deutschförderungsverordnung.

Anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber sind, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, für Leistungen laut Sozialgesetzbuch II berechtigt, erklärte Dieter Scheurich vom Jobcenter. Dann bekomme jede Person in einer Familie einen Vermittler oder eine Vermittlerin. Diese beraten die Betroffenen jeweils nach ihrem individuellen Bedarf. Sollte Sprachförderung nötig sein, würden Berechtigungsscheine für Integrationskurse oder Deutschkurse ausgegeben, die dann verpflichtend besucht werden müssen. Sobald das für den Beruf notwendige Sprachniveau erreicht ist, folge die Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung, listete Scheurich einen Teil der Leistungen auf, die vom Jobcenter angeboten werden. Spezielle Betreuungen bei Alleinerziehenden, Familiencoaching und weitere Sondermaßnahmen würden bei Bedarf eingeleitet.

Da im Landkreis Miltenberg, auch unter Migranten, die Ehrenamtskarten noch nicht bekannt genug ist, erläuterte Nadja Schillikowski den Sinn dieser Karte. Sie dient vor allem der Wertschätzung für alle ehrenamtlich Tätigen, sagte sie. Das seien nicht nur Vereinsvorstände, sondern auch Männer und Frauen, die mindestens fünf Stunden pro Woche ehrenamtlich tätig sind – egal ob sie betreuen, kochen, putzen oder sonstige Tätigkeiten ausfüllen. Sie erläuterte den Unterschied zwischen der blauen und der unbegrenzt gültigen goldenen Ehrenamtskarte und führte die Vorzüge der Karte auf. Damit lassen sich bayernweit Vergünstigungen wahrnehmen, sagte sie, im Landkreis Miltenberg selbst gebe es bereits 99 Akzeptanzpartner, die den Inhaberinnen und Inhabern besondere Vorteile einräumen. Im Landkreis gebe es mit Stand vom Oktober 2018 bereits über 2000 Ehrenamtskarteninhaberinnen und -inhaber. Landrat Jens Marco Scherf, der dem Integrationsbeirat vorsitzt, forderte Migrantinnen und Migranten auf, sich im Landratsamt zu melden, wenn sie etwa 15 Jahre ehrenamtlich gemeinnützig und unentgeltlich tätig sind. Dafür gebe es das Ehrenzeichen des Ministerpräsidenten. Für 25 Jahre bürgerschaftlichen Einsatzes werde die Ehrenplakette verliehen, die Bayerische Rettungsmedaille gebe es für die Rettung eines Anderen aus Lebensgefahr, so der Landrat. Bei der Meldung von ehrenamtlich Tätigen solle man auch an Frauen denken, denn die seien bei Ehrungen unterrepräsentiert.

Was in den Arbeitsgruppen bislang geleistet wurde, erfuhren die Gäste im Anschluss. Für die Gruppe „Spracherwerb“ hatte Jugendamtsleiter Rüdiger Rätz fünf interessante Konzepte identifiziert. Er nannte unter anderem das Projekt Elterntalk, in dem sich Eltern austauschen, das Müttercafé (Austausch der Mütter bei gleichzeitiger Kinderbetreuung) und das Projekt „Hippy – frühe Förderung in der Familie“, das sich an Familien mit Kindern im Alter von fünf bis sieben Jahren wendet. Alle fünf Projekte sollen in einer weiteren Sitzung ausführlich vorgestellt werden.

In der Gruppe „politische Teilhabe“ wurde angeregt, einen Sprecher/eine Sprecherin sowie einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin aus Reihen der Migranten zu installieren. Er oder sie soll quasi die Stimme der Migranten sein, als Ansprechpartner dienen und Vorschläge unterbreiten. Wie genau diese Arbeit aussehen soll, muss allerdings noch definiert werden. „Wir müssen zunächst über Inhalte reden“, so Landrat Jens Marco Scherf. Sobald das geklärt ist, sollen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten gefunden und per Akklamation im Integrationsbeirat gewählt werden.

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