Neues Gebäudeenergiegesetz ab 1. November 2020 - Energieberatung im Landratsamt informiert über wichtigste Änderungen

Am 1. November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Es führt die Energieeinsparverordnung, das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen und stimmt die Regeln zur Energieeffizienz von Gebäuden und zur Nutzung von erneuerbaren Energien aufeinander ab. Die fünf wichtigsten Neuerungen im Überblick.
1. Das GEG verpflichtet Bauherren dazu, mindestens eine Form der erneuerbaren Energien zum Heizen zu nutzen. Ab 1. November 2020 ist es möglich, einen größeren Anteil des Stroms aus eigener Produktion anzurechnen.
2. Ineffiziente Heizungen sind nicht mehr zulässig. Ab 2026 dürfen, bis auf wenige Ausnahmen, neue, mit Heizöl oder Kohle betriebene Kessel, nur noch in Kombination mit erneuerbaren Energiequellen betrieben werden. Heizkessel, die 30 Jahre alt sind oder älter, sind außer Betrieb zu nehmen.
3. Im Falle einer Sanierung oder eines Hausverkaufs besteht die Pflicht zu einer kostenlosen Energieberatung.
4. Ergänzende Vorschriften zum Energieausweis
• Die Pflicht, bei der Vermietung oder beim Verkauf eines Hauses einen Energieausweis vorzulegen, gilt nun auch für Immobilienmakler.
• Energieausweis-Aussteller sind verpflichtet, bestehende Gebäude zu bewerten, um passende Modernisierungsmaßnahmen zu empfehlen.
• CO2-Emissionen müssen im Energieausweis genannt werden.
5. Staatliche Förderung für erneuerbare Energien und effiziente Energienutzung sind nun gesetzlich verankert. Der Staat übernimmt bis zu 45 Prozent der Investitionen für klimafreundliche Heiztechnik oder Wärmedämmung.
Die Energieberatung im Landratsamt Miltenberg mit dem VerbraucherService Bayern bietet Energieberatung sowie weitere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz. Terminvereinbarung unter Tel.: 09371 501-593 oder der bundesweiten kostenfreien Rufnummer 0800-809 802 400.

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