Rücksicht nehmen auf die Tierwelt
Vorsicht mit Hunden in der Natur

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Immer mehr Menschen sind „auf den Hund gekommen“ und halten sich einen Vierbeiner. Naturgemäß brauchen Hunde Auslauf, sie möchten sich bewegen und die Umgebung erkunden. Je nach Rasse ist die Veranlagung, anderen Tieren nachzustellen, unterschiedlich stark ausgeprägt. Jagen ist für Hunde aber die natürlichste Sache der Welt, deshalb stellen Hunde unterschiedliche Gefahren für andere Tiere dar.

Wild ist in der Regel dämmerungsaktiv, vor allem in den Morgen- und Abendstunden fressen die Tiere. Das ist auch die Zeit der Jagdausübung, diese findet in der Regel von Mai bis Dezember statt. Im Frühling und im Frühsommer werden die meisten Jungtiere geboren. Das ist die Zeit, in der die Kinderstube des Wildes ungestört sein sollte. Jungtiere wie Rehkitze, Junghasen oder Fasanenküken sitzen oft in hohen Wiesen, deshalb die Bitte: Bälle und andere Dinge für den Hund sollten nicht in Bereiche geworfen werden, in denen Jungtiere in Mitleidenschaft gezogen werden könnten.
Begegnungen mit Wildschweinen können für Mensch und Hund ebenfalls gefährlich werden. Sich einer Bache mit Frischlingen zu nähern, ist nicht empfehlenswert, auch für den Hund kann das böse Folgen haben. Die Bache verteidigt ihre Jungen und kann Mensch und Hund angreifen. Wenn es dennoch zu einer Begegnung kommen sollte, ein Tipp: Ruhe bewahren, sich langsam zurückziehen und das Tier dabei im Auge behalten.
Grundsätzlich ist es hilfreich, beim Spaziergang oder bei sportlicher Betätigung aufmerksam zu sein, sich rücksichtsvoll in der Natur zu bewegen und Begegnungen mit Wildtieren zu vermeiden.

Wo darf man Gassi gehen?
• Auf öffentlichen Straßen, Wegen sowie Privatwegen in der freien Natur ohne Beschränkung für
Fußgängerinnen und Fußgänger
• Auf landwirtschaftlich nicht genutzten Flächen
• Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen außerhalb der Nutzzeit
• Auf Waldwegen
• Im Jagdrevier, wenn der Hund im Einwirkungsbereich des Hundehalters ist
Wo darf man es nicht?
• Auf öffentlichen Straßen und Wegen sowie Privatwegen mit Verbot für Fußgängerinnen und Fußgänger
• Auf Privatwegen und Flächen ohne Zustimmung der Grundstücks­eigentümerinnen und Grundstückseigentümer
• Auf Wegen und Flächen in Schutzgebieten mit behördlicher Beschränkung für das Betreten
• Auf landwirtschaftlichen Flächen während der Nutzzeit (z. B. hohen Getreidefeldern)
• In gesperrten Forstkulturen oder Forstpflanzgärten
• In Jagdrevieren, wenn die Hunde unbeaufsichtigt frei laufen gelassen werden

Damit es Hund, Herrchen, Jägern, Landwirten und vor allem auch den wildlebenden Tieren gut geht, sollten die genannten Anregungen beachtet und respektvoll miteinander umgegangen werden.
Wichtig für alle Hundebesitzenden ist die gute Erziehung ihres Hundes. Bitte nutzen Sie Flächen zur Ausbildung nur in Rücksprache mit den Nutzungsberechtigten. Informationen zur Ausbildung geben die Hundezuchtverbände, Hundeschulen, aber auch immer mehr lokale Jagdverbände bieten eine sogenannte Begleithundeausbildung an.
Nutzen Sie die Chance im Rahmen einer Ausbildung mehr über sich und lhren Hund herauszufinden, das Training endet allerdings nie. ueh

Autor:

Blickpunkt MIL aus Miltenberg

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