Polizeibericht
Miltenberg/Dorfprozelten | Betäubungsmittelverstoß, Unfallflucht, Verstoß nach dem Infektionsschutzgesetz

Foto: abr68 - stock.adobe.com

Pressebericht der PI Miltenberg vom 15.11.2020

Betäubungsmittelverstoß
Dorfprozelten.
Am Samstag, den 14.11.2020 gegen 16.00 Uhr, konnten in Dorfprozelten in der Hauptstraße zwei 17 Jährige festgestellt werden. Da sie sich bei Erblicken der uniformierten Streifenbesatzung verdächtig verhielten, wurde eine Personenkontrolle durchgeführt. Im weiteren Verlauf händigte eine der Personen ca. ein Gramm Marihuana an die Polizeibeamten aus. Den Jugendlichen erwartet nun eine Strafanzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Miltenberg.
Am Samstagabend, den 14.11.2020 gegen 17.20 Uhr, konnte durch aufmerksame Zeugen auf dem Parkplatz des OBI Baumarktes in der Breitendieler Straße eine Verkehrsunfallflucht festgestellt werden. Beim Rangieren fuhr ein 56 Jähriger mit seinem schwarzen Audi A5 gegen einen auf dem Parkplatz abgestellten weißen BMW. Ohne sich um den Unfallschaden zu kümmern, fuhr der Delinquent zunächst in unbekannte Richtung davon. Da sich die Zeugen das Kennzeichen des Flüchtigen merken konnten, wurde im weiteren Verlauf dessen Wohnadresse angefahren. Bei der Sachverhaltsaufnahme wurde eine starke Alkoholisierung festgestellt. Deshalb durfte der Fahrer die eingesetzte Streifenbesatzung mit auf die Wache der PI Miltenberg begleiten, wo eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Dem 56 Jährigen erwartet nun eine Anzeige wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort sowie der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge seines Alkoholkonsums.

Verstoß nach dem Infektionsschutzgesetz
Miltenberg.
Am Samstag, gegen 18.30 Uhr, wurde durch eine Fußstreife der Sicherheitswacht Miltenberg eine 19 Jährige beim Alkoholkonsum zwischen der Jahnstraße und dem Main festgestellt. Da aufgrund der aktuellen COVID-19 Pandemie an besagter Örtlichkeit ein Verbot des Konsums von Alkohol vom LRA Miltenberg festgelegt wurde, erwartet der Heranwachsenden nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei Miltenberg auf die derzeitigen Bestimmungen des LRA Miltenbergs, welche den Konsum von Alkohol an bestimmten Örtlichkeiten untersagt sowie der bestehenden Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen Bedeckung an festgelegten Örtlichkeiten in der Stadt Miltenberg hin.

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