Von der Müllkippe zur Deponie
50 Jahre Kommunale Abfallwirtschaft

Kreismülldeponie Guggenberg | Foto: © Landratsamt Miltenberg
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Bis in die 80-er Jahre des letzten Jahrhunderts gab es keine Gesetzgebung und keine Vorschriften darüber, wie Abfälle zu entsorgen sind. Abfälle wurden häufig in Hohlwegen oder sonstigen störenden Strukturen auf Gemeindegrund abgelagert. Wenn der Bereich voll war, wurde Erde darüber geschoben. Diese Geländeauffüllungen verfügten häufig über keine technischen Einrichtungen. Es gab keine Basisabdichtung und alles, was als Abfall anfiel, wurde abgelagert.

Einen Monat vor der Gebietsreform in Bayern wurde in Deutschland das erste Abfallbeseitigungsgesetz verabschiedet. Es legte bundeseinheitliche Regelungen für den Umgang mit Abfällen fest und setzte damit den wilden Müllkippen ein Ende. Mit Inkrafttreten des ersten bayerischen Abfallgesetzes 1973 wurden die Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern verantwortlich für die ordnungsgemäße Entsorgung der auf dem eigenen Gebiet anfallenden Abfalle.
In den Verantwortungsbereich des jungen Landkreises Miltenberg fielen damit die von ihm in den Altlandkreisen betriebenen Deponien. Diese wurden nach und nach verfüllt und mit einer Oberflächenabdichtung versehen. Seit 1990 betreibt der Landkreis die Deponie in Guggenberg, deren Ausbau in den letzten Jahren immer nach den neuesten technischen und gesetzlichen Anforderungen erfolgte. Im Laufe der Jahrzehnte der Deponiebautechnik entstand hier ein technisches Ingenieurbauwerk, das mit einem Optimum an Sicherheit den Schutz der Umwelt gewährleistet.

Von der Abfallbeseitigung zur Kreislaufwirtschaft
Anfangs stand im Hauptfokus der Gesetzgebung die ordnungsgemäße Beseitigung der Abfälle. Alle Abfälle wurden abgelagert oder in entsprechenden Anlagen verbrannt. Mit der Beseitigung der Abfälle waren jedoch auch die eingesetzten Rohstoffe und die aufgewendete Energie nicht mehr verfügbar. Mit stetig wachsendem Umweltbewusstsein ging ein Paradigmenwechsel einher. Statt den Müll einfach nur zu beseitigen, sollten die in ihm enthaltenen Rohstoffe wieder nutzbar gemacht werden. So wurde das Abfallbeseitigungsgesetz durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und schließlich durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz abgelöst. Im Kreislaufwirtschaftsgesetz ist die Abfallhierarchie festgesetzt:

1. Vermeidung
2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
3. Recycling
4. Sonstige Verwertung
5. Beseitigung

Bei konsequenter Umsetzung werden durch diese Hierarchie und die entstehenden Kreisläufe der Ressourcenverbrauch, der Energiebedarf, die Abfallproduktion und die Emissionen verringert.
Auch im Landkreis Miltenberg vollzog sich dieser Wandel: Anfangs wurden alle Abfälle auf den verfügbaren Deponien abgelagert. Nach und nach wurde der Müll getrennt erfasst. Der brennbare Abfall wurde den Abfallströmen entzogen und der Müllverbrennung zugeführt, nachdem der Landkreis Gesellschafter im Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt wurde. Es folgte die getrennte Sammlung von Wertstoffen über den Gelben Sack, Papier und Kartonage wurden über die Papiertonne gesammelt und Altglas über Altglascontainer. Der nächste Schritt war die Entnahme der biologischen Abfälle aus dem Restmüll. Seither wird in der Kompostierungsanlage in Guggenberg daraus Kompost hergestellt.
Im Laufe der Jahre wurden weitere Gesetze und Verordnungen verabschiedet, um die zu beseitigenden Abfallmengen zu reduzieren und dadurch die Effizienz der Ressourcennutzung zu verbessern. Im Vordergrund steht der Schutz von Mensch und Umwelt. Genannt seien beispielhaft das Verpackungsgesetz, Batteriegesetz, Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Abfallverbringungsgesetz.

Moderne Anlagen zum Schutz der Umwelt
Abfälle, die beim Landkreis Miltenberg ankommen, befinden sich am Ende ihres Lebenszyklus. Diese können neben dem Holsystem auf den landkreiseigenen Wertstoffhöfen in Bürgstadt, Erlenbach und Guggenberg abgegeben werden. Diese modernen Anlagen bieten eine lokale Möglichkeit, alle anfallenden Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen und einen wichtigen Teil zum Umweltschutz beizutragen.
Insgesamt werden auf den Wertstoffhöfen 30 Fraktionen erfasst und die Abfälle überwiegend der stofflichen Verwertung zugeführt. Der Restmüll wird in Verbrennungsanlagen, holzige Abfälle in Biomasseanlagen thermisch verwertet. Hierbei werden bei der Erzeugung von Strom und Fernwärme herkömmliche Primärenergieträger durch die Abfälle ersetzt.

Jeder Bürger und jede Bürgerin kann einen Beitrag zur Schonung der Ressourcen und zum Erreichen der Klimaschutzziele leisten. Jede Privatperson und jeder Gewerbetreibende ist aufgerufen, die Umsetzung der Kreislaufwirtschaft mit neuen Ideen zu beleben und mit Leben zu füllen.

Haben Sie Ideen zur Abfallvermeidung?
Per Internet (https://formulare.kreis-mil.de/umfrage- abfallvermeidung) und E-Mail (umfrage.abfallwirtschaft@lra-mil.de) nimmt der Landkreis gerne Anregungen auf.

vi, sa, st

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Blickpunkt MIL aus Miltenberg

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